Das klassische Mettbrötchen hat in Deutschland eine lange Tradition. In seiner heute bekannten und beliebten Form mit gewürztem Fleisch und Zwiebeln wird es bereits seit Beginn des 20. Jahrhunderts gegessen. Aber auch davor gab es schon diverse Vorläufer und Varianten.
Eine Besonderheit des Gerichts ist, dass es in nahezu allen Teilen Deutschlands gegessen wird. Allerdings heißt es nicht überall Mettbrötchen. Teilweise ist auch von Schabefleisch, Hackepeter oder schlicht Hackfleisch die Rede. Worin bestehen die Unterschiede?
Hackfleisch gibt es in vielen Varianten
Ganz grob gesagt unterscheidet man die genannten Begriffe zum einen nach Herkunft, zum anderen nach der Zubereitung. Hackfleisch ist der Überbegriff für alles, da es sich einfach nur um fein gehacktes Fleisch handelt. Bei Mettbrötchen und Co. landet dieses Fleisch roh auf dem Brötchen, weshalb meist auf Schwein oder Rind zurückgegriffen wird – denn nicht jedes Fleisch ist dazu geeignet, roh verzehrt zu werden. Davon abgeleitet gibt es diverse Hackfleischsorten. Bekannt sind vor allem Mett, Hackepeter und Tatar.
- Mett: Schweinehackfleisch mit Gewürzen, oft auch mit Zwiebeln; der Begriff wird vor allem in Nord-, West- und Mitteldeutschland verwendet.
- Hackepeter: So wird die Fleischspeise vor allem ostdeutschen Regionen um Berlin genannt.
- Tatar: Hackfleisch aus hochwertigem Rind, das besonders mager ist.

Mett hat schon mehrfach ein Comeback gefeiert
Von allen Hackfleischsorten gibt es zudem noch besondere Varianten wie etwa das Thüringer Mett. Dieses wird typischerweise mit Salz, Pfeffer, Kümmel und Knoblauch gewürzt. In Teilen Ostdeutschlands gibt es zudem noch das Wort Schabefleisch für Tatar, teilweise auch als Schabemett bezeichnet. Serviert wird es häufig mit Kapern.
Das Wort Mett hat im Übrigen tatsächlich auch etwas mit dem Wort Metzger zu tun. Der Begriff stammt aus dem Altniederdeutschen, in dem „meti“ ganz einfach „Essen“ beziehungsweise „Fleischspeise“ bedeutet. Somit teilen sich die beiden Begriffe also denselben Wortstamm.
Inzwischen ist die Fleischspeise beinahe ein Kulturgut und unterliegt strengen Regeln. Früher gab es dafür die sogenannte Hackfleischverordnung, die inzwischen durch EU-Recht abgelöst wurde. Dieses legt unter anderem fest, dass echtes Schweinemett einen maximalen Fettanteil von 30 Prozent aufweisen darf. Zudem muss das beim Metzger verkaufte gewürzte Fleisch ohne Konservierungsstoffe am selben Tag hergestellt worden sein, an dem es verkauft wird.

