„Quiet Hiring“: Toxischer Job-Trend belastet Arbeitnehmer

Der neue Job-Trend „Quiet Hiring“ verspricht Karrierechancen, entpuppt sich in der Praxis jedoch oft als toxische Falle. Warum die schleichende Aufgabenverteilung Arbeitnehmer belastet und wann rechtliche Grenzen überschritten werden.
„Quiet Hiring“: Toxischer Job-Trend belastet Arbeitnehmer
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Der neue Job-Trend „Quiet Hiring“ ist auch in der deutschen Arbeitswelt angekommen. Allerdings können Arbeitnehmer nicht davon profitieren – im Gegenteil. In der Realität werden sie mit neuen Aufgaben überhäuft und müssen mehr Leistung zeigen als zuvor. Deshalb gilt der Trend auch als toxisch.

Doch was genau bedeutet „Quiet Hiring“ überhaupt? Die Bezeichnung steht übersetzt für „stille Einstellung“. Anstatt vakante Stellen auszuschreiben und Geld für einen neuen Mitarbeiter auszugeben, werden die Aufgaben einfach an das bestehende Team verteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter bereits ausgelastet sind. Die Übernahme der Aufgaben und Tätigkeiten entsteht Stück für Stück, Tag für Tag.

Symbolbild Quiet Hiring: Frau im Business-Look steht an einem Empfang
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Warum der Job-Trend „Quiet Hiring“ so toxisch ist

Manchmal merken Angestellte gar nicht, dass sie plötzlich viel mehr Zeit benötigen oder Bereiche abdecken, die gar nichts mehr mit ihren Kompetenzen zu tun haben. Doch oft entsteht ein Teufelskreis, denn die Betroffenen stehen bereits unter einem so großen Druck, dass sie sich nur selten bei ihrem Chef bemerkbar machen. Auch der Leistungsdruck unter Kollegen steigt, denn wenn ein anderer die Mehrarbeit schafft, muss man das schließlich auch können, oder etwa nicht? Ein Problem, auf das auch Experten immer häufiger aufmerksam machen.

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Denn schließlich eröffnen sich so nicht nur neue Karrierechancen, es drohen auch Frustration, Überlastung und psychische Probleme. Arbeitnehmer müssen das „Quiet Hiring“ jedoch nicht einfach hinnehmen. Denn grundlegende Änderungen des Aufgabengebiets erfordern häufig Vertragsänderungen, eine höhere Vergütung oder aber eine arbeitsrechtliche Absegnung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hopkins erklären außerdem, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet sei, die „Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen“. Wer sich am Arbeitsplatz zunehmend unwohl, ausgenutzt und überlastet fühlt, sollte die Vorgehensweise des Arbeitgebers also nicht einfach so akzeptieren, sondern das Gespräch suchen.

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