Zuschuss für Familien: NRW verschenkt Urlaub

In NRW können sich einkommensschwache Familien einen wertvollen Zuschuss sichern. Wer Anspruch auf die Urlaubsfinanzierung durch die "Familienzeit NRW" hat.
Zuschuss für Familien: NRW verschenkt Urlaub
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Nicht nur die Preise für Lebensmittel sind in den vergangenen Monaten angestiegen. Auch Reisekosten werden immer höher. Insbesondere einkommensschwache Familien belastet diese Situation. Sie wollen dem Alltag entfliehen und fernab eine schöne Zeit mit den Kindern oder auch mit den Großeltern verbringen.

Doch es fehlt oft das nötige Geld, um sich diesen Urlaub leisten zu können. In einigen Bundesländern können Betroffene jedoch einen Zuschuss erhalten. So auch in Nordrhein-Westfalen, wo es das Programm „Familienzeit NRW“ gibt. Die Förderung ist für Familien mit geringem Einkommen geeignet und wird insbesondere dann genehmigt, wenn viele Kinder vorhanden sind.

Zuschuss für den Urlaub
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Unterstützung für den Urlaub: So erhalten Familien einen Zuschuss in NRW

Doch auch Alleinerziehende haben die Möglichkeit, die finanzielle Unterstützung zu beantragen. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familien mit mindestens einem Mitglied mit Behinderung gelten andere Regeln. Sie können auch unabhängig vom Einkommen einen Antrag auf Familienurlaub bei der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. stellen. Betroffene können anschließend eine Reise in eine Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder innerhalb Deutschlands planen. Vor Ort ist nicht nur die volle Verpflegung gesichert, Reisende profitieren darüber hinaus von entsprechenden Freizeitangeboten.

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Die wichtigsten Details zum Programm "Familienzeit NRW"

  • Wo kann man die Anträge auf einen Familienurlaub stellen? Einkommensschwache Familien können einen Urlaubsantrag bei der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. stellen.
  • Wie viel Geld muss man selbst bezahlen? Es muss in der Regel ein Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro Person und 25 Euro pro Kind gezahlt werden. Bei geringem Einkommen (nach § 53 Abgabenordnung) entfällt der Eigenanteil.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Der Wohnsitz muss sich in NRW befinden und es muss mindestens ein minderjähriges Kind mitreisen. Das Angebot richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Die Teilnahme ist nur alle zwei Jahre möglich.

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Die Familien zahlen zumeist einen Eigenanteil in Höhe von 50 Euro für jeden Erwachsenen und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze muss aber kein Eigenanteil mehr gezahlt werden. Eltern, die von dem Zuschuss und dem Programm profitieren möchten, können sich von den Mitarbeitern der Diakonie beraten lassen. Pro Familie sollte nur ein Antrag gestellt werden. Außerdem ist die Teilnahme an der „Familienzeit NRW“ nur alle zwei Jahre möglich. In welcher Stätte man letztendlich Urlaub macht, hängt mit der Verfügbarkeit in den Unterkünften zusammen und wird gemeinsam mit den Mitarbeitern abgestimmt. Schlussendlich muss man nur noch den etwaigen Eigenanteil, die An- und Abreise und individuelle Einkäufe vor Ort selbst bezahlen.

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