Ein Musterverfahren vor Gericht könnte dafür sorgen, dass erneut frischer Wind in die Debatte um den Rundfunkbeitrag gebracht wird. Denn die ehemalige GEZ gilt schon seit Jahren als Streitthema. Insbesondere durch wachsende Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk würden zahlreiche Verbraucher gerne auf die monatlichen Gebühren in Höhe von 18,36 Euro verzichten.
Eine umfangreiche Reform liegt allerdings auch weiterhin in ferner Zukunft. Allerdings könnte die Musterklage dazu führen, dass Millionen Bürger bald weniger Geld zahlen müssen. Denn ein Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern wollte seine gezahlte GEZ-Gebühr von der Steuer absetzen. Er reichte also seine Steuererklärung beim Finanzamt ein und versuchte, 220,32 Euro geltend zu machen.

Bund der Steuerzahler unterstützt Musterklage: Was das für Verbraucher bedeutet
Das Finanzamt lehnte seinen Versuch allerdings ab. Doch der Mann gibt nicht auf und hat nun eine Klage beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Mittlerweile hat sich der Bund der Steuerzahler eingeschaltet, um die Musterklage zu unterstützen. „Allgemein wird der Zugang zu Rundfunk und Fernsehen zum sogenannten soziokulturellen Existenzminimum gezählt“, erklärte der Bund der Steuerzahler in einem Statement. Allerdings würde man die Verbraucher nicht gleich behandeln.
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Denn teilweise kann der Rundfunkbeitrag bezuschusst werden, während sich Bürgergeldempfänger oder auch Rentner gänzlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. „Muss der Rundfunkbeitrag grundsätzlich steuermindernd berücksichtigt werden? Diese Frage will der Bund der Steuerzahler (BdSt) jetzt mit einer Musterklage klären“, heißt es in der offiziellen Mitteilung. „Der Grundfreibetrag wiederum berücksichtigt den Rundfunkbeitrag nicht. Insofern stellt sich die Frage, ob Einkommensteuerpflichtige und beispielsweise Bezieher von Bürgergeld bei dieser existenznotwendigen Aufwendung gleichheitswidrig behandelt werden“, schreiben die Verantwortlichen weiter.
Kann man bald die GEZ-Gebühr von der Steuer absetzen?
Sollten der Bund der Steuerzahler und der Kläger tatsächlich Recht bekommen, würde das Urteil eine Änderung für alle Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen. Die GEZ-Gebühren könnten künftig als Sonderausgabe oder auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Wie viel tatsächlich geltend gemacht werden könnte, hängt mit dem eigenen Steuersatz zusammen. Sollte es sich um eine Sonderausgabe handeln, wird der entsprechende Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bis klar ist, ob es tatsächlich eine Änderung gibt, werden jedoch noch einige Wochen vergehen.

