Fast alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen regelmäßig die GEZ-Gebühr bezahlen. Lediglich in speziellen Fällen kann man sich von der Pflicht befreien lassen. Lebt man in einer Wohngemeinschaft oder in einem Haushalt mit dem Partner, muss nur einer den Rundfunkbeitrag überweisen, während sich alle anderen Mitglieder des Haushalts ebenfalls befreien lassen können.
Zumeist werden alle drei Monate rund 55 Euro gezahlt. ARD, ZDF und Deutschlandradio nehmen somit jährlich fast zehn Milliarden Euro ein. Wer den Beitrag nicht automatisch vom Konto abbuchen lässt, erhielt früher üblicherweise ein Schreiben, auf dem sämtliche Zahlungstermine aufgeführt wurden.

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Mittlerweile gab es aber eine Umstellung. Die Bürger erhalten demnach nur noch einmalig ein Schreiben und müssen anschließend selbst daran denken, wann genau der Beitrag bezahlt werden muss. Nicht selten kommt es vor, dass man die GEZ-Gebühr vergisst. Das kann schnell unangenehm werden, denn es folgt eine Aufforderung zum Ausgleich des "Kontos". Meistens erhält man diese rund vier Wochen nach dem ursprünglichen Zahlungsziel. „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro“, heißt es auf der Website des Beitragsservice.
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Die Umstellung erfolgt schrittweise und zahlreiche Verbraucher sind bereits selbst dafür verantwortlich, an die Termine zu denken. Wer einen Festsetzungsbescheid erhält und immer noch nicht aktiv wird, muss mit noch weitreichenderen Konsequenzen rechnen. Denn der Bescheid dient als Grundlage für eine mögliche Zwangsvollstreckung. Auch wer von der GEZ-Gebühr, beziehungsweise vom Rundfunkbeitrag, befreit werden kann, muss selbst einen Antrag stellen. Sonst droht ebenfalls unangenehme Post vom Beitragsservice. Entsprechende Formulare gibt es auf der offiziellen Website.
