Hinweis auf Steuerbetrug: Wer das auf seiner Restaurant-Rechnung entdeckt, sollte genau hinschauen

Die Gastronomie steckt in der Krise. Offenbar für einige Wirte ein Grund, bei der Rechnung zu tricksen. Ein bestimmtes Detail weist dabei auf Steuerbetrug hin.
Hinweis auf Steuerbetrug: Wer das auf seiner Restaurant-Rechnung entdeckt, sollte genau hinschauen
iStock / patpitchaya
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Corona, steigende Preise und Personalknappheit machen der Gastronomie-Branche zu schaffen. Zwar hat die Bundesregierung für 2026 eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Akute Erleichterung bringt das allerdings nicht. Vereinzelt greifen Gastwirte deshalb zu härteren Maßnahmen, wie eine Recherche des „SWR“ zeigt: Offenbar setzen einige auf Steuerbetrug. Darauf gibt es einen ganz bestimmten Hinweis, für den man kein Steuerfahnder sein muss. Stattdessen reicht ein Blick auf die Rechnung.

Um einen bestimmten Steuerbetrugstrick in der Gastronomie zu erkennen, sollte man die Augen nach dem Wort „Zwischenrechnung“ offenhalten. Denn: Eine Zwischenrechnung ist, im Gegensatz zur eigentlich erforderlichen Endabrechnung, nicht automatisch steuerlich gültig, sondern erst dann, wenn später auch eine entsprechende Schlussrechnung ausgestellt wird. Vor allem in Kombination mit Barzahlungen sollte man als Gast hellhörig werden.

Steuerbetrug Symbolbild: Rechnung wird im Restaurant überreicht
iStock / LumiNola

Steuerbetrug ist in der Gastronomie schon lange ein Problem

Das Team vom SWR hat undercover verschiedene Lokale in Baden-Württemberg entsprechend getestet, die bereits im Verdacht standen, Steuerbetrug zu begehen. Das Ergebnis: In zwölf Fällen bekam das Team nur auf explizite Nachfrage eine richtige Rechnung. Stattdessen wurden zunächst etwa beschriftete Bierdeckel oder Zettel ausgegeben. Und in vier Einrichtungen gab es die besagten Zwischenrechnungen. Teilweise konnte auch direkt beobachtet werden, dass es zwei Kassensysteme gibt, was ebenfalls prinzipiell ein Hinweis auf doppelte Buchführung sein kann.

In diesem Kontext ist auch die im Koalitionsvertrag geplante Abschaffung der Bonpflicht zwecks Bürokratieabbau ein Problem, weil das Steuerbetrug weiter begünstigt. Als Restaurantbesucher macht man sich zwar nicht strafbar. Aber wer etwa eine moralische Verpflichtung verspürt, kann bis dahin auf einer Rechnung bestehen. Und weiteren Plänen der Regierung zufolge ist eine schrittweise Einführung der Pflicht zur digitalen Zahlweise geplant. Mann kann dann also künftig darauf bestehen, mit Karte zu zahlen.

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