Einigen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steht eine Nachzahlung zu. Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass zu wenig Geld ausgezahlt wird. Deshalb sollten Betroffene ihre Bescheide und auch ihr Versicherungskonto prüfen. Sollten bei den Entgeltpunkten oder den Versicherungszeiten Fehler unterlaufen sein, muss aktiv ein Widerspruch eingereicht werden.
Oft werden aber genau diese Details übersehen. Allerdings muss man sich im Rahmen einer bestimmten Frist kümmern. In der Regel beträgt diese Frist einen Monat nach der Bekanntgabe. Wird tatsächlich ein Fehler entdeckt, kann aber auch später noch ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Bekommen betroffene Rentner Recht, winkt eine Nachzahlung, die bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgt.

Wieso nicht nur Rentner ihr Versicherungskonto prüfen sollten
Wer sein Versicherungskonto überprüft, sollte ebenfalls darauf achten, dass sämtliche Zeiten korrekt erfasst wurden. Dazu gehört beispielsweise die Zeit, in der man seine Kinder erzogen oder aber auch eine Ausbildung absolviert hat. Wer die Pflege von Angehörigen übernimmt, hat ebenfalls Anspruch auf Entgeltpunkte. Im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung kann der persönliche Versicherungsverlauf „überprüft und vervollständigt“ werden. „Versicherte prüfen hierfür den von ihrem Rentenversicherungsträger zugesandten Versicherungsverlauf und ergänzen fehlende Zeiten wie Schul- oder Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr, Auslandszeiten sowie Zeiten der Kindererziehung“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
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Zu diesem Zweck muss ein Antrag auf Kontenklärung gestellt werden. Doch ein solches Verfahren ist nicht erst relevant, wenn man schon im Ruhestand ist. Meist ist die Klärung ab dem 43. Lebensjahr sinnvoll. Auch nach Renteneintritt können vergessene oder fehlerhafte Zeiten noch ergänzt werden. In einem solchen Fall muss man jedoch Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen und die fehlenden Zeiten mitsenden. Sollte der Bescheid älter als ein Monat sein, ist ein sogenannter Neufeststellungsantrag nötig. Eine Nachzahlung der Differenz ist ebenfalls rückwirkend für bis zu 4 Jahre möglich.
Unter diesen Bedingungen ist eine Überprüfung sinnvoll:
- Fehlende Zeiten: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Ausbildung, Schule/Studium (ab 17 Jahren) oder Auslandszeiten.
- Falsche Daten: Fehler bei den Entgeltpunkten oder Versicherungszeiten (Verdacht auf zu geringe Rentenzahlung).
- Erreichen des 43. Lebensjahres: Zur frühzeitigen Kontenklärung vor dem Ruhestand.
- Entdeckte Lücken im Ruhestand: Um rückwirkend (bis zu 4 Jahre) eine Nachzahlung zu erhalten.

