Rentenreform: Wird die Witwenrente abgeschafft?

Seit 1911 ist die Witwenrente ein fester Bestandteil der Altersvorsorge. Doch Experten schlagen nun eine radikale Kehrtwende vor: Das Modell soll wegfallen und durch verpflichtendes Rentensplitting ersetzt werden. Was bedeutet das für die Zukunft?
Rentenreform: Wird die Witwenrente abgeschafft?
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Die Bundesregierung plant aktuell gleich mehrere Reformen. Unter anderem geht es um die Krankenversorgung und auch um die Pflege- und Rentenversicherung. Die Alterssicherungskommission hat kürzlich vorgeschlagen, die Witwenrente abzuschaffen. Stattdessen könnte das Rentensplitting verpflichtend werden.

Diese Kommission wurde von der Bundesregierung beauftragt, Möglichkeiten für Einsparungen zu erarbeiten. Es würde sich um eine Reform des gesamten aktuellen Rentenversicherungssystems handeln. Die Witwenrente gerät deshalb in den Fokus, weil sie den Experten zufolge auf der veralteten Annahme basiert, dass nur ein Partner über ein hohes Einkommen verfügt. Die Informationen sickerten kürzlich aufgrund eines Berichts des Handelsblattes durch.

Rentnerin sitzt an einem Tisch
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Das Aus der Witwenrente? Was das verpflichtende Rentensplitting bedeuten würde

Die Kommission möchte durch die Abschaffung der Witwenrente außerdem dafür sorgen, dass etwaige Fehlanreize eingedämmt werden, die dazu führen könnten, dass nach dem Tod des Ehepartners die Erwerbstätigkeit eingeschränkt oder aber aufgegeben wird. Es handelt sich bislang allerdings nur um Beratungsgespräche zwischen den Experten und noch nicht um eine offizielle Bestätigung der Pläne. Bisher ist das sogenannte Rentensplitting freiwillig. Es führt dazu, dass während der Partnerschaft erworbene Rentenansprüche gleichmäßig aufgeteilt werden können.

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Die Paare erhalten dadurch voneinander unabhängige Ansprüche, die nach dem Todesfall des Partners fortbestehen und auch weiter ausgezahlt werden, wenn man erneut heiratet. Durch die Nutzung des Rentensplittings wird aktiv auf eine Witwenrente verzichtet. Das Splitting ist aktuell an bestimmte Bedingungen geknüpft. Könnte diese Vorgehensweise also das neue allgemeingültige Modell werden? Das Modell der Witwenrente existiert bereits seit 1911 und könnte nun der Reform zum Opfer fallen. Der Bund verspricht sich dadurch Einsparungen in Höhe von 19 Milliarden Euro. Ob das Splitting eine effektive Alternative bieten kann, wird sich zeigen. Momentan handelt es sich aber lediglich um eine Diskussion, die noch keinerlei Konsequenzen nach sich zieht.

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