Pflegegeld soll 2028 erhöht werden: Was das für Betroffene bedeutet

Eigentlich sollte das Pflegegeld 2028 automatisch steigen. Doch ein aktueller Referentenentwurf sorgt für Unruhe. Die Anpassung könnte später kommen und grundlegend reformiert werden.
Pflegegeld soll 2028 erhöht werden: Was das für Betroffene bedeutet
Miljan Zivkovic/Shutterstock

Im Jahr 2028 soll das Pflegegeld in Deutschland das nächste Mal erhöht werden. Allerdings müssen sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wahrscheinlich etwas länger gedulden als gedacht. Die Erhöhung könnte erst am 1. Juli stattfinden und würde sich somit um ein halbes Jahr verschieben. So steht es im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz.

Allerdings gilt die neue Regel noch nicht, da der Entwurf zuerst das nötige Verfahren durchlaufen muss. Zudem soll die Leistung bereits ab dem kommenden Jahr reformiert werden. Dadurch werden unterschiedliche Leistungen für Betroffene gebündelt. Die Regierung verspricht sich durch die geänderte Dynamisierung der Erhöhungen von 2028 bis 2030 Einsparungen in Höhe von 10,97 Milliarden Euro. Allgemein sollen die kommenden Reformen dazu dienen, den Bundeshaushalt zu „retten“.

Stempel mit der Aufschrift "Pflegegeld"
M. Schuppich/Shutterstock

Pflegegeld: Entwurf sieht Aufschub der Erhöhung vor

Das aktuell geltende Gesetz besagt jedoch auch weiterhin eine Erhöhung des Pflegegelds zum 1. Januar 2028. Zuletzt wurden die Zahlungen am 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Seitdem erhalten Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 monatlich 347 Euro, mit Pflegestufe 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 werden 800 Euro ausgezahlt und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Noch ist unklar, wie viel Geld Betroffene ab 2028 erhalten werden. Die Erhöhung erfolgt normalerweise auf der Basis des kumulierten Anstieges der Kerninflationsrate der vorangegangenen drei Jahre und wird durch die Entwicklung der Bruttolöhne im selben Zeitraum gedeckelt.

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Der Referentenentwurf sieht nun allerdings vor, dass der arithmetische Durchschnitt der drei vorherigen Jahresraten als Grundlage dienen soll. Außerdem soll eine jährliche Anpassung immer zum 1. Juli erfolgen. Dieser Vorschlag stieß bereits auf deutliche Kritik. Darüber hinaus sollen Pflegegeld und Pflegesachleistungen als sogenanntes Entlastungsbudget zusammengefasst werden. Betroffene befürchten, dass die Zahlungen deutlich niedriger ausfallen könnten. Allerdings wird aktuell über den Entwurf verhandelt. Es kann noch keinerlei Prognose über mögliche Summen abgegeben werden. Weitere Details werden erst folgen, wenn sich das Kabinett und der Bundestag einig sind.

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