Schon zu Zeiten der Ampelregierung wollte Lars Klingbeil das Ehegattensplitting „in seiner heutigen Form“ abschaffen. Dieser Plan könnte nun tatsächlich Realität werden. Der Finanzminister hat seinen Vorschlag als Teil eines weitreichenden Reformpakets vorgestellt. Doch was genau würde ein Wegfall für Steuerzahler bedeuten?
Lars Klingbeil verspricht sich wirtschaftliche Vorteile durch die Abschaffung des Ehegattensplittings. Er hofft, verheiratete Frauen, die bisher nicht berufstätig sind, zur Arbeit motivieren zu können. Beim Ehegattensplitting werden die gemeinsamen Einkünfte addiert und halbiert. Anschließend wird die Steuerlast für die Hälfte errechnet und verdoppelt. So soll die Steuerlast gemindert werden. Insbesondere Ehepaare mit großen Gehaltsunterschieden profitieren von diesem Modell.

Droht dem Ehegattensplitting jetzt das Aus?
Seit 1958 können Ehepaare zwischen einer Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Wer das Splitting nicht nutzt, dessen Einkommen fällt unter die Individualbesteuerung. Auch das Faktorverfahren kann zum Einsatz kommen. Sollte die Splitting-Methode abgeschafft werden, würde sich diese Änderung speziell auf Paare auswirken, die ein sehr unterschiedliches Einkommen haben oder auf Ehen, in denen nur eine Person berufstätig ist. Das hängt mit dem steuerlichen Grundfreibetrag zusammen, der im Jahr 2026 12.348 Euro beträgt.
So funktioniert das Ehegattensplitting:
- Schritt 1: Das Einkommen von Partner A und Partner B wird addiert (Zusammenführung).
- Schritt 2: Diese Summe wird durch zwei geteilt (Der Split).
- Schritt 3: Für diese eine Hälfte wird die Einkommensteuer berechnet.
- Schritt 4: Diese Steuer wird dann wieder verdoppelt.
Klingbeil erhofft sich zum Beispiel, dass viele Frauen nicht mehr in Teilzeit arbeiten. Von der CDU gab es bisher allerdings kein grünes Licht für den Vorschlag. „Das Ehegattensplitting abzuschaffen, bedeutet nichts anderes, als Familien höher zu besteuern - und das in einer Zeit, in der die Menschen ohnehin schauen müssen, wie sie über die Runden kommen“, erklärte Klaus Holetschek, der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, schon zu Zeiten von Olaf Scholz.
„Ich bin von dieser Behauptung nicht überzeugt, dass das Ehegattensplitting die Beschäftigung von Frauen behindert. Die Ehe ist eine Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft. Und in einer Ehe muss steuerlich das Einkommen gemeinsam behandelt werden, nicht getrennt“, sagte auch der Bundeskanzler Friedrich Merz. Ob Klingbeil mit seinem Vorschlag tatsächlich Erfolg haben wird, ist aktuell noch völlig unklar.

