Grundsicherung ab Juli: Strengere Regeln für gespartes Geld geplant

Das System des Bürgergelds steht vor einem Umbruch. Ab Juli 2026 wird es zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Betroffene müssen sich auch beim Schonvermögen und gespartem Geld auf neue Regeln einstellen.
Grundsicherung ab Juli: Strengere Regeln für gespartes Geld geplant
Jakob Berg/Shutterstock

Ab Juli 2026 greift die neue Grundsicherung. Die Bundesregierung hat bereits im März beschlossen, dass es einer Reform des Sozialsystems bedarf. Deshalb soll das Bürgergeld schrittweise in die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgewandelt werden. Dadurch ändert sich aber nicht nur die Bezeichnung, sondern auch der Umfang der Leistungen.

Wer beispielsweise seine Termine beim Jobcenter mehrfach nicht wahrnimmt oder Jobs ablehnt, muss mit sofortigen Kürzungen rechnen. Schlimmstenfalls werden die Zahlungen vollständig gestrichen. Dazu zählen auch die Zahlungen für die Unterkunft. Die Bundesregierung möchte dafür sorgen, dass eine schnelle Jobvermittlung und eine baldige Rückkehr in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen.

Euroscheine und Kleingeld liegen auf einem Tisch
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Vermögensprüfung: Diese Auswirkungen hat die neue Grundsicherung auf gespartes Geld

Außerdem soll die Grundsicherung Menschen zu Verfügung stehen, die das Geld auch wirklich benötigen. Deshalb werden hohe Karenzzeiten abgeschafft und das Schonvermögen an das Alter gekoppelt. Betroffene müssen damit rechnen, dass sie ihr gespartes Geld zuerst einsetzen müssen, bevor sie die staatliche Unterstützung erhalten können. Zu dem verfügbaren Vermögen zählen auch ETF-Depots oder Rücklagen auf Tagesgeldkonten. Bisher galt eine Karenzzeit von einem Jahr nach Beginn des Leistungsbezugs. Alleinstehende Bezieher durften bisher in dieser Zeit bis zu 40.000 Euro behalten, ohne den Anspruch zu verlieren. Erst anschließend galt die 15.000-Euro-Grenze.

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Ab Juli soll das Vermögen aber sofort geprüft werden. Die Höhe des Schonvermögens wird dann an das Alter gekoppelt. Unter 20-Jährige dürfen 5.000 Euro besitzen, 21 bis 39-Jährige 10.000 Euro, 40- bis 49-Jährige 12.500 Euro und über 50-Jährige 15.000 bis 20.000 Euro. Das Vermögen über den Freibeträgen wird künftig ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs angerechnet. Ein angemessenes Auto sowie ein angemessener Hausrat bleiben in der Regel unberührt. Allerdings muss man die Neuerung von der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ trennen. Denn dieses System gilt weiterhin mit seinen eigenen Regeln und hängt nicht mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammen.

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