Der Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, sorgt nicht nur in der Politik für Chaos. Auch Bürgerinnen und Bürger wissen oft nicht, wann wie viel Geld gezahlt werden muss. Eigentlich gilt der Beitrag von 18,36 Euro im Monat, doch gezahlt wird alle drei Monate. Wer genau muss eigentlich bezahlen?
Tatsächlich nicht jeder. Einerseits können sich Millionen Bürger vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie beispielsweise Sozialleistungen beziehen oder eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen nutzen. Andererseits gibt es spezielle Regeln für Paare und Familien, denn hier genügt die einmalige Zahlung pro Haushalt.

GEZ: In einigen Fällen müssen Bürger in Deutschland keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Auch wer in einer WG lebt, kann sich von der GEZ befreien lassen. Denn genauso wie bei Paaren gilt auch hier die Regel, dass eine Beitragszahlung pro Haushalt genügt. Leben beispielsweise fünf Personen in einer Wohngemeinschaft, was bei Studenten häufig vorkommt, müssen alle gemeinsam den Rundfunkbeitrag einmalig zahlen. Allerdings kommt es häufiger vor, dass man dennoch Post vom Beitragsservice erhält. Die Verbraucherzentrale rät deshalb dazu, sich aktiv zu melden.
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Wenn man in einer WG lebt, sollte man sich selbst beim Beitragsservice abmelden. Zu diesem Zweck muss ein Antrag gestellt werden. Betroffene müssen unter anderem den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mitteilen. Außerdem ist es nötig, auf die gemeinsame Wohnsituation hinzuweisen. So kann eine doppelte Zahlung vermieden werden. Auf der offiziellen Website des Beitragsservice sind Um- und Abmeldungen kostenfrei möglich.