Wer Geld investiert, einen ETF-Sparplan nutzt und langfristig Vermögen aufbaut, hofft, sein Einkommen nicht nur vor der Inflation schützen zu können, sondern möchte es natürlich auch vermehren. Doch die Freude für Anleger und Sparer währt nicht lange, denn in Deutschland zahlt man Kapitalertragsteuer.
Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden 25 Prozent Steuern fällig. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und in manchen Fällen die Kirchensteuer. Doch mit dem Freistellungsauftrag lässt sich bares Geld sparen. Jährlich dürfen so bis zu 2.000 Euro durch Kapitalerträge eingenommen werden, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen.

Kapitalertragsteuer mindern: Wie man mit dem Freistellungsauftrag Geld spart
Während der Betrag für Verheiratete gilt, können Ledige den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro im Jahr nutzen. Die Option ist insbesondere für Anleger interessant, die regelmäßig eine Dividendenzahlung erhalten oder auch Zinsen. Bei höheren Investments und Trading handelt es sich bei Kursgewinnen allerdings nur um eine kleine Ersparnis. Dennoch sollte man den Freistellungsauftrag kennen und auch nutzen.
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Der Freistellungsauftrag muss bei der Bank beantragt werden. Hält man Kapitalanlagen bei unterschiedlichen Banken, kann der Pauschbetrag verteilt werden. Allerdings darf die Summe des gesamten Freibetrags nicht überschritten werden. Ohne die Freistellung führt die Bank die Kapitalertragsteuer automatisch ab. Wer den Vorteil nutzen möchte, muss also unbedingt selbst aktiv werden. Entsprechende Formulare zur Antragstellung findet man auch bei Anbietern wie Trade Republic im persönlichen Bereich des Kontos. Man kann den Freibetrag bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres beantragen.

