82.000 Euro Nachzahlung: Deutscher Rentner wohnt im Ausland und erlebt böse Überraschung

Ein deutscher Rentner ist im Jahr 2018 nach Portugal ausgewandert. Nun winkt ihm aber eine Nachzahlung in Höhe von 82.000 Euro. Wie es zur Entscheidung des Gerichts kam und was andere Rentner jetzt wissen müssen.
82.000 Euro Nachzahlung: Deutscher Rentner wohnt im Ausland und erlebt böse Überraschung
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Ein deutscher Rentner hatte sich dazu entschlossen, seinen Ruhestand im Ausland zu verbringen. Seit 2018 wohnt der ehemalige Freiberufler bereits in Portugal. Doch nun winkt ihm eine böse Überraschung, denn er muss eine hohe Summe an sein ehemaliges Heimatland zahlen.

Es handelt sich um eine Nachzahlung in Höhe von 82.000 Euro. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Denn die Richter haben entschieden, dass das Besteuerungsrecht auf Deutschland zurückfällt, wenn der andere Staat die Renteneinkünfte steuerfrei stellt. Der Betroffene hatte in diesem Fall durch seinen Umzug also keinerlei finanzielle Vorteile. Nun sieht es sogar noch übler für ihn aus.

82.000 Euro Nachzahlung: Deutscher Rentner wohnt im Ausland und erlebt böse Überraschung
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Rentner verbringt seinen Ruhestand in Portugal: Jetzt erwartet ihn eine hohe Nachzahlung

Der Rentner erhielt bei seinem Umzug einen speziellen Status, der dazu führte, dass er zehn Jahre lang keine Einkommenssteuer auf Renten zahlen muss. Im Jahr 2019 erhielt er 193.941 Euro aus einem deutschen berufsständischen Versorgungswerk sowie 254.506 Euro aus einer ebenfalls deutschen Lebensversicherung. Das Finanzamt setzte daraufhin eine Einkommenssteuer in Höhe von 82.521 Euro fest.

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Der Mann wehrte sich allerdings gegen diese Forderung und landete nun vor Gericht. Er erklärte, dass seine Einkünfte in Portugal zu versteuern seien, da es sich um seinen Wohnsitz handelt. Der Bundesfinanzhof widersprach dieser Schilderung und ließ seine Einwände nicht gelten. Hintergrund ist das Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn die Renten in Portugal nicht besteuert werden, greift eine Rückfallklausel und Deutschland darf stattdessen besteuern. Von allen Senioren, die von der Steuer im Ausland freigestellt wurden, kann eine solche Nachzahlung verlangt werden.