1.000 Euro Entlastungsprämie: Wer das Geld steuerfrei erhalten soll

Die Kosten schnellen aufgrund des Iran-Kriegs auch in Deutschland in die Höhe. Deshalb hat sich die Bundesregierung auf eine steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte geeinigt. Wer das Geld erhalten soll.
1.000 Euro Entlastungsprämie: Wer das Geld steuerfrei erhalten soll
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Der Bundestag hat sich auf eine Entlastungsprämie für Arbeitnehmer geeinigt. Millionen Beschäftigte sollen bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei von ihrem Arbeitgeber erhalten können. Bis zum 30. Juni 2027 sollen Unternehmen das Geld an ihre Mitarbeiter auszahlen können. Es würde sich demnach um eine abzugsfähige Betriebsausgabe handeln.

Allerdings muss der Bundesrat ebenfalls zustimmen. Am 8. Mai ist eine entsprechende Sitzung geplant. Hintergrund für diesen Beschluss ist der Krieg im Iran, der auch in Deutschland wirtschaftliche Auswirkungen hat. Allerdings haben Arbeitnehmer kein Recht auf das Geld. Stattdessen handelt es sich so wie bei der Inflationsausgleichsprämie um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Euroscheine und der Schriftzug Entlastungsprämie
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Entlastungsprämie: Arbeitgeber können bis zu 1.000 Euro steuerfrei auszahlen

Da natürlich nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Firmen selbst mit hohen Kosten zu kämpfen haben, ist völlig unklar, wie viele Arbeitgeber die Entlastungsprämie letztendlich auszahlen werden. Das Geld darf jedoch erst ausbezahlt werden, wenn der Bundesrat zugestimmt hat und eine entsprechende Regelung in Kraft getreten ist. Erhalten können die Prämie nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobber und Teilzeitkräfte. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei der Auszahlung keine Rolle.

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„Die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs stellen viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor große finanzielle Herausforderungen“, heißt es in einem Statement der Bundesregierung. Arbeitnehmer müssen nicht aktiv handeln, um die Prämie zu erhalten. Wenn der Arbeitgeber das Geld auszahlen möchte, geschieht dies zusätzlich zum Lohn und muss in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden.

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