Wenn es um Nachbarschaft geht, gelten eine Menge „unsichtbarer“ Regeln. Und die meisten versuchen auch, sich daran zu halten, denn niemand hat Lust, mit seinen Nachbarinnen und Nachbarn zu streiten – immerhin wohnt man Tür an Tür. Knifflig kann es dabei vor allem beim Thema Ruhestörung werden. Es gibt zwar viele, die ein bisschen Musik und Poltern nicht schlimm finden, andere hingegen fühlen sich schneller gestört und rufen die Polizei. Dann droht im Ernstfall ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.
Dazu gehört unter Umständen auch zu spätes Klingeln bei Nachbarinnen und Nachbarn. Doch was ist, wenn man beispielsweise erst spät nach Hause kommt und jemand anderes hat ein Paket in Abwesenheit entgegengenommen? Kann man in so einem Fall einfach klingeln oder riskiert man damit großen Ärger?

Grundsätzlich sollte man bei Nachbarn besondere Rücksicht nehmen
Eine exakte gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Laut Mietrecht hängt eine Ruhestörung nämlich von drei Faktoren ab: der Lautstärke, dem Zeitpunkt und der Art der Tätigkeit. So gilt zwar generell, dass innerhalb der gesetzlichen Nachtruhezeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens Zimmerlautstärke nicht überschritten werden darf; an Sonn- und Feiertagen gilt das meist den ganzen Tag.
Allerdings sind etwa „sozialadäquate Tätigkeiten“ davon ausgenommen. Das meint etwa die Geräusche beim Öffnen und Schließen von Türen oder Schrittgeräusche, die durch normale Tätigkeiten verursacht werden, auch wenn sie in ihren Auswirkungen von einigen Nachbarinnen und Nachbarn als störend wahrgenommen werden können. Klingeln gehört jedoch in der Regel nicht zu diesen Tätigkeiten.
Wer also nach 22 Uhr bei seinen Nachbarinnen und Nachbarn klingelt, sollte das nur mit einer guten und dringenden Begründung tun. Zwar greift der oben beschriebene Bußgeldfall nur bei Klingelstreichen, also wenn immer wieder laut geklingelt wird, ohne dass ein triftiger Grund dafür vorliegt. Dennoch sollte man im Sinne der Nachbarschaft immer die größtmögliche Rücksicht nehmen. Als höflich gilt darüber hinaus im Übrigen eine Grenze von 20 Uhr, bei Personen, die Schichtdienst haben, sogar nur bis 18 Uhr. Morgens gilt hingegen wochentags eine Grenze von 8 Uhr, am Wochenende von 10 Uhr. Sollte man kein Licht mehr in der Wohneinheit sehen, dann sollte man das Klingeln gänzlich unterlassen.
