Mann sitzt wegen eines Tippfehlers 18 Monate unschuldig im Gefängnis

Aufgrund eines einzigen vergessenen Zeichens in einem Online-Namen wurde ein Mann unschuldig verurteilt. Am Ende saß er deshalb 18 Monate im Gefängnis.
Mann sitzt wegen eines Tippfehlers 18 Monate unschuldig im Gefängnis
Shutterstock / Brian A Jackson

Aktuell sorgt ein Fall aus Nova Scotia (Kanada) für Aufsehen, der sich bereits vor einigen Jahren ereignete und in dem ein einziger Tippfehler zu einem schwerwiegenden Fehler führte. Die kanadische Polizei ermittelte zum damaligen Zeitpunkt gegen eine Person, die unangemessene Bilder und Nachrichten mit einer Minderjährigen ausgetauscht hatte. Das 12-jährige Mädchen hatte über den Messenger Kik kommuniziert; der Dienst ist kostenlos und funktioniert nur mit Nutzernamen, nicht mit Telefonnummern.

Der Nutzername der Person lautete „fus__ro_dah“, offenbar in Anlehnung an das beliebte Videospiel „Elder Scrolls V: Skyrim“. Wer genau hinschaut, dem fällt bei dem Namen etwas Ungewöhnliches auf: Zwischen „fus“ und „ro“ sieht man zwei Unterstriche, zwischen „ro“ und „dah“ nur einen. Genau dieses Detail wurde dann einem unschuldigen Kanadier zum Verhängnis.

Fehlender Unterstrich führte zu falscher Verurteilung

Die Polizei forderte im Zuge der Ermittlungen nämlich Nutzerdaten zu „fus_ro_dah“ an – bei diesem Namen fehlt jedoch ein Unterstrich. Ein folgenschwerer Flüchtigkeitsfehler der Behörden. Diese konnten zwar am Ende kein Beweismaterial auf den Geräten des verhafteten Mannes, zu dem der Nutzername fus_ro_dah“ gehört, finden. Verurteilt wurde er dennoch, weil ihm vorgeworfen wurde, im Jahr 2018 über Monate hinweg mit einer Minderjährigen anstößige Nachrichten ausgetauscht zu haben.

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Die Verurteilung erfolgte im Jahr 2023, wobei gegen den Kanadier eine 18-monatige Gefängnisstrafe ausgesprochen wurde. Diese Strafe hat er auch vollständig abgesessen, im Anschluss ging er gegen sein Urteil in Berufung. Im Laufe der erneuten Verhandlung fiel der Unterstrich-Fehler dann auf.

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Bei Berufung wird Tippfehler entdeckt

Das zuständige Berufungsgericht sprach den Kanadier unter Berücksichtigung der neuen Faktenlage in allen Anklagepunkten frei. In den Gerichtsdokumenten steht dazu, dass die neuen Beweise „belegten, dass der mit den Straftaten in Verbindung stehende Benutzername nicht dem Angeklagten gehörte.“ Die Beweise seien stichhaltig und glaubwürdig.

„Er hätte niemals angeklagt, geschweige denn verurteilt werden dürfen. Die Berufung wurde zugelassen, und der Angeklagte wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen.“ Durch das Berufungsurteil vom 23. Juli, das öffentlich einsehbar ist, wurde der Fall nun bekannt. In Folge konnte dann auch der tatsächliche Täter ermittelt werden. Aus den Unterlagen geht hervor, dass es sich dabei um einen Mann aus Kalifornien handelte.