Nach Mord an Luise: Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre gefordert

Der Mord an der 12-jährigen Luise aus Freudenberg hat Deutschland erschüttert. Nach dem Urteil im Mai 2026, flammt eine emotionale Diskussion erneut auf. Soll es eine Absenkung der Strafmündigkeit geben?
Nach Mord an Luise: Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre gefordert
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Im Mai entschied das Landgericht Koblenz, dass die beiden Mädchen, die für den Mord an der 12-jährigen Luise aus Freudenberg verantwortlich sind, Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 144.400 Euro zahlen müssen. Zum Tatzeitpunkt waren die Schülerinnen erst 12 und 13 Jahre alt.

Aufgrund ihres Alters konnten die beiden nicht strafrechtlich verfolgt werden, was aufgrund der Schwere der Tat eine Diskussion entfacht hatte. Einige Stimmen fordern nun die Absenkung der Strafmündigkeit. Die Schülerinnen lockten Luise im Jahr 2023 absichtlich in einen Wald, um sie zu ersticken und mit 74 Stichen zu töten.

Symbolbild Strafmündigkeit: Ein Hammer vor Gericht
Daniel Tadevosyan/Shutterstock

Absenkung der Strafmündigkeit gefordert: Sollen schon 12-Jährige verurteilt werden?

Anders als das Zivilrecht behandelt das Strafrecht Kinder unter 14 Jahren in Deutschland aktuell als schuldunfähig. Tötungsdelikte, die von Kindern begangen werden, die jünger als 14 Jahre sind, gelten in Deutschland als sehr selten. Dennoch steht zur Debatte, das gesetzlich festgelegte Alter für die Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken. Die AfD hat in diesem Zusammenhang im Juni 2025 bereits einen Antrag gestellt. Als Ziel gab die Partei an, „Straftaten durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende wirksam bekämpfen“ und eine schnellere psychotherapeutische Behandlung bieten zu wollen. Der Entwurf wurde jedoch abgelehnt.

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Im Jahr 2024 stieg die Zahl der tatverdächtigen Kinder auf 13.800. Somit wurde ein „erneuter Höchststand“ erreicht. Nach dem Urteil im Fall der ermordeten Luise ist die Diskussion rund um dieses Thema erneut aufgeflammt. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenwirken zu wollen. Zunächst sollen jedoch die Ursachen erforscht werden, bevor es zu einer Maßnahme kommt. Dazu wird momentan an einer Studie gearbeitet.

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„Ziel muss sein, Kinder besser zu schützen, Eskalationen frühzeitig zu verhindern und kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen“, erklärte die CDU-Landesjustizministerin Constanze Geiert vor wenigen Tagen. In einem Vorstoß aus Sachsen wurde nun ebenfalls die Absenkung der Strafmündigkeit ins Spiel gebracht. Die Diskussion dauert allerdings noch weiter an. Ob es tatsächlich zu einer Änderung des Gesetzes kommt, ist aktuell nicht absehbar.