Kerstin liebte es, zu wandern und zu klettern. Eines ihrer größten Ziele war der Gipfel des Großglockners, der höchste Berg Österreichs. Doch auf dem Weg zum Gipfelkreuz ist die junge Bergsteigerin verstorben. Ihr Freund, ließ sie völlig entkräftet zurück, um Hilfe zu holen, doch Kerstin erfror nur wenige Meter vor ihrem Ziel.
Das Schicksal der 33-Jährigen hat die Welt erschüttert. Kürzlich musste sich ihr Begleiter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm grob fahrlässige Tötung vor. Der Richter hat den Angeklagten vor wenigen Stunden schuldig gesprochen. Das Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe.

Nach Todesdrama am Großglockner: Bergsteiger schuldig gesprochen
Der Mann erklärte, dass er Kerstin „geliebt“ habe und plädierte auf „nicht schuldig“. Was passiert ist, täte ihm „unendlich leid“. Der 37-Jährige sagte außerdem, dass er sich nicht in der Rolle des Bergführers befand, da er über keine entsprechende Ausbildung verfüge. Die Staatsanwaltschaft war der Überzeugung, dass der Mann seine Freundin „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen habe. Er versicherte jedoch, dass er sich in Absprache mit Kerstin auf den Weg machte, um Hilfe zu holen. Als er nochmal umkehren wollte, soll die Bergsteigerin ihn weggeschickt haben.
Vor Gericht sagte unter anderem eine ehemalige Freundin des Angeklagten aus. Sie berichtete von einer ähnlichen Situation. Der 37-Jährige soll auch sie am Großglockner zurückgelassen haben, nachdem es zu einem Streit über die Route kam. „Es war mitten in der Nacht, ich war ganz allein, meine Stirnlampe ging aus, mir war schwindlig, ich habe geplärrt und geschrien“, sagte die Zeugin. Diese Aussage belastete den Angeklagten weiter. Die Staatsanwaltschaft prangerte darüber hinaus an, dass der Mann Kerstins mangelnde Erfahrung nicht berücksichtigt haben soll. Zudem habe er nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt. Da das Verfahren mit dem Verlust eines nahestehenden Menschen zusammenhing, ist der Schuldspruch letztendlich „mit massiven Abstrichen zum Strafantrag“ ausgefallen.
