Fall Fabian aus Güstrow: Anklage gegen Ex-Freundin des Vaters erhoben

Der achtjährige Fabian aus Güstrow fiel im vergangenen Oktober einem Gewaltverbrechen zum Opfer. Nun hat die Staatsanwaltschaft neue Details zu dem Mord bekanntgegeben und Anklage erhoben.
Fall Fabian aus Güstrow: Anklage gegen Ex-Freundin des Vaters erhoben
Privat

Im Oktober 2025 wurde der achtjährige Fabian aus Güstrow getötet. Die Leiche des Schülers wurde in der Nähe eines Tümpels bei Klein Upahl entdeckt. Am Montag haben die Ermittler neue Details bekanntgegeben. Es wurde offiziell Anklage gegen die Verdächtige Gina H. erhoben, die sich bereits seit Monaten in Untersuchungshaft befindet.

Bei der Angeklagten handelt es sich um die Ex-Freundin des Vaters. Sie wurde wegen „des Verdachts des heimtückischen Mordes und aus sonst niedrigen Beweggründen zum Nachteil des achtjährigen Fabian“ angeklagt. Der Prozess soll vor dem Landgericht Rostock stattfinden. Der offiziellen Mitteilung zufolge besteht der „hinreichende Verdacht“, dass die Frau den Jungen am 10. Oktober 2025 aus dem Haus gelockt haben soll.

Polizisten auf der Suche nach Fabian aus Güstrow
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Sie soll einen Vorwand genutzt haben, damit der Schüler, der am Tag seines Verschwindens aufgrund von Nasenbluten dem Unterricht ferngeblieben ist, sein zu Hause verlassen hat. Die Verdächtige sei anschließend mit Fabian zu einem Feldstück in der Nähe von Klein Upahl gefahren. Sie soll den besagten Teich gewählt haben, um sich mit dem Jungen an einen abgelegenen Ort begeben zu können. Die Ermittler haben in ihrem Statement auch erstmals die Tatwaffe genannt. Fabian wurde mit sechs Messerstichen im Bereich des Oberkörpers getötet.

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Die Frau habe die Tat außerdem allein „geplant und durchgeführt“. Um die Spuren zu verwischen, soll Gina den Leichnam anschließend mit Brandbeschleuniger angezündet haben. Die Verdächtige war mehrere Jahre mit Fabians Vater liiert. Die Beziehung ging wenige Monate vor dem Mord in die Brüche. Die Staatsanwaltschaft nannte bisher jedoch noch keine genauen Beweggründe. Trotz der Anklage gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Wie der Anwalt der Angeklagten erklärte, stritt Gina die Tat zuvor als Zeugin ab. Sie äußerte sich als Beschuldigte jedoch nicht zu den Vorwürfen. Wann genau das Urteil zu erwarten sein wird, ist aktuell noch unklar.

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