Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt den Einsatz der Warnblinkanlage eindeutig. Laut §§ 15, 15a und 16 darf der Warnblinker eingeschaltet werden, um andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Besonders am Stauende ist dies ausdrücklich erlaubt. Die Blinksignale warnen nachfolgende Fahrzeuge, rechtzeitig zu bremsen, was Auffahrunfälle verhindern kann.
Doch nicht nur bei Stau ist der Warnblinker sinnvoll. Diese Szenarien rechtfertigen seinen Einsatz:
- Fahrzeugpanne oder Unfall
- Abschleppvorgänge (Blinker an beiden Fahrzeugen erforderlich)
- Langsame Fahrt auf Schnellstraßen
- Abstellen des Fahrzeugs bei extremen Wetterbedingungen, z. B. Starkregen oder Schneesturm
Warnblinker im Alltag: Regeln, Tipps und typische Fehler
Wenn ein vorausfahrendes Auto den Warnblinker einschaltet, bedeutet das: Achtung, Gefahr! Autofahrer sollten sofort das Tempo reduzieren und die Fahrbahn beobachten. Besonders am Stauende gilt: Wer auffährt, haftet. Bereits 2016 entschied ein Gericht, dass der Auffahrende in solchen Fällen den Schaden trägt. Eine Geldstrafe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg sind die Folge.
Falsch angewendet, sorgt der Warnblinker für Verwirrung und Unsicherheit im Verkehr. Beliebte, aber verbotene Szenarien sind das Parken in zweiter Reihe mit eingeschaltetem Warnblinker und das Blockieren von Ladezonen oder Gehwegen. In solchen Fällen drohen Bußgelder, denn der Warnblinker ist kein Freifahrtschein für Falschparker. Wer den Verkehr behindert, kann mit empfindlichen Strafen rechnen.
Der Warnblinker ist ein effektives Mittel, um Unfälle zu verhindern – wenn er korrekt eingesetzt wird. Jeder Autofahrer sollte sich über die Regeln informieren, um mit dem richtigen Einsatz für mehr Sicherheit auf den Straßen zu sorgen.