In Deutschland muss man zahlreiche strenge Regeln beachten, wenn man Autofahren möchte. Die Straßenverkehrsordnung sieht nicht nur einen regelrechten Schilderwald vor, sondern auch ein bestimmtes Blinker-Verbot, welches aktuell für Diskussionen im Netz sorgt.
Im Mittelpunkt steht die Warnblinkanlage. Sie ist für Notfälle vorgesehen und sollte keinesfalls im Rahmen anderer Situationen im Straßenverkehr missbraucht werden. Zum Einsatz kommt die Warnblinkanlage beispielsweise im Stau, bei einem Unfall, einer Panne oder beim Abschleppen. Damit andere Autofahrer sofort sehen können, dass man plötzlich anhalten muss oder die Fahrbahn durch einen Notfall blockiert wird.
Zahlreiche Autofahrer beachten Blinker-Verbot nicht
Wo man die Warnblinkanlage natürlich nicht nutzen darf, ist beim täglichen Einkauf. Es kommt immer noch häufig vor, dass Autofahrer die Warnblinkanlage einschalten, wenn sie keinen Parkplatz finden. Mit diesem Verhalten verstoßen sie natürlich gegen das besagte Blinker-Verbot. Sie sind im Stress, möchten nur mal eben schnell einkaufen gehen und parken in zweite Reihe. Damit das Auto keinen Schaden nimmt, missbrauchen die Fahrer ihre Blinker. Das kann aber tatsächlich teuer werden.
In zweiter Reihe darf man lediglich kurz anhalten, um Gegenstände zu entladen, den Wagen zu beladen oder aber einen anderen Fahrgast abzusetzen. Natürlich darf man das Auto nicht einfach dort stehen lassen. Wer das trotzdem tut, muss zwischen 55 und 100 Euro Bußgeld hinblättern. Für die Nutzung der Warnblinkanlage werden noch einmal 5 Euro fällig. Von den Usern im Netz gibt es für das Halte- und Blinker-Verbot oft kein Verständnis. Allerdings kann es somit zu Fahrbahnblockierungen, Behinderung des Straßenverkehrs oder sogar zu einem Unfall kommen.