Eigentlich wollte die Ampelregierung das Straßenverkehrsgesetz ändern. Hintergrund waren die Tempo 30-Zonen, die unter anderem künftig leichter durchgesetzt werden sollten. Vor Ort sollten die Behörden mehr Freiraum erhalten und zudem dafür sorgen können, dass Tempo 30-Zonen für das Klima, die Gesundheit und zur städtebaulichen Entwicklung leichter eingeführt werden können.
Der Bundesrat hat dieses Vorhaben nun allerdings gestoppt. Die geplante Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurde abgelehnt. Auch, wenn der Bundestag bereits Ende Oktober zugestimmt hatte, können die Pläne nun doch nicht umgesetzt werden. Allerdings handelt es sich lediglich um einen vorläufigen Zustand.
Deshalb wurden die Änderungen zu den Tempo 30-Zonen abgelehnt
Der Bundestag und der Bundesrat haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss zu kontaktieren und mit der Länderkammer über Kompromisse zu verhandeln. Die Ablehnung im Bundesrat ging insbesondere von unionsgeführten Bundesländern wie Bayern aus. Man begründete die Ablehnung mit der Tatsache, dass die Sicherheit der Autofahrer und des Straßenverkehrs aufgrund neuer Ziele wie dem Klimaschutz nicht aufgeweicht werden dürfe.
"Ich bedauere sehr, dass die Länder der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat nicht zugestimmt haben", erklärte der Bundesverkehrsminister Volker Wissing gegenüber der Presse. "Wir wollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort geben. Offensichtlich ist das seitens der Länder aber nicht gewünscht", heißt es weiter. Noch ist unklar, wann und ob weiter über die Reform verhandelt wird.