Wer Kunde oder Kundin bei der Sparkasse ist, sollte nun hellhörig werden. Tausende Kontobesitzer erhielten bereits einen Kündigungsbrief. Doch dieses ärgerliche Szenario hätte vermieden werden können.
Grund für die Kündigungswelle sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse. Wer diese trotz mehrmaliger Erinnerung nicht bestätigt hat, dem wurde bis zum 31. Dezember 2022 gekündigt. Dies bestätigte eine Sprecherin der Sparkasse Nürnberg. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, welches besagt, dass Kreditinstitute bei Änderungen der AGBs die Zustimmung ihrer Kundschaften zwingend benötigen.
AGBs müssen bestätigt werden
"Bis dahin war es Usus und auch bei uns der Fall, dass eine stillschweigende Zustimmung vorausgesetzt wurde, wenn der Kunde nach zwei Monaten keinen Widerspruch eingelegt hat", bestätigt die Sprecherin. Doch dieses Verfahren ist nun nicht mehr möglich. Wer also aus unterschiedlichsten Gründen bisher nicht zugestimmt hat, der kann nicht länger Kunde sein.
Doch es besteht trotzdem die Möglichkeit, die Kündigung wieder rückgängig zu machen. Wer bereits ein Kündigungsschrieben erhalten, weil er die Zustimmung beispielsweise vergessen hat, der kann diese nachholen. Auch andere Sparkassen-Institute können künftig auf diese „Ultima Ratio“ setzen. Vor einigen Wochen hat die Sparkasse übrigens den Nachfolger der EC-Karte präsentiert.