Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kämpfen mit den ansteigenden Preisen in Deutschland. Auch wenn die Inflationsrate wieder etwas gesunken ist, sorgen wirtschaftliche Krisen und hohe Energiepreise dafür, dass Lebensmittel und andere Produkte des täglichen Bedarfs immer teurer werden.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten. Pro Jahr kann einem der Arbeitgeber 600 Euro zur Verfügung stellen. Zwar ist die Summe nicht vergleichbar mit der Inflationsausgleichsprämie, jedoch können zumindest so manche Kosten teilweise ausgeglichen werden. Bei dem besagten Zuschuss handelt es sich um die sogenannten Sachbezüge. Diese kann man jedes Jahr aufs Neue erhalten.
Arbeitnehmer können den Zuschuss unter bestimmten Bedingungen nutzen
Natürlich müssen einige Bedingungen erfüllt werden, damit das Geld auch wirklich ausgezahlt wird. Dabei landet es nicht wie üblich auf dem Konto, sondern ist an die besagten Sachwerte geknüpft. Der Chef darf seinen Mitarbeitern also bestimmte Waren und Dienstleistungen spendieren, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden. Bis zu 50 Euro im Monat fallen unter die Freigrenze. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um dieses „Guthaben“ einzulösen.
Der Zuschuss darf beispielsweise für Fitnesskarten, Streaming-Dienste, Gutscheine für Buchläden oder auch Tankkarten ausgegeben werden. Auch Gutscheine für bestimmte Einzelhandelsketten sind möglich. Ein Guthaben für Online-Shops wie Amazon werden allerdings nicht akzeptiert. Wer mehrere Arbeitgeber hat, kann die Freigrenze von 50 Euro pro Monat sogar mehrfach nutzen. Bei Überschreitung des Betrags handelt es sich jedoch um regulär besteuerten Arbeitslohn. Deshalb sollte man die Regeln beachten, um den Zuschuss bestmöglich nutzen zu können.