Sparkasse muss Zinsen nachzahlen: Tausende Kunden betroffen

Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs muss die Sparkasse Zinsen nachzahlen. Was Kunden jetzt wissen müssen.

11.07.2024, 10:01 Uhr
Sparkasse muss Zinsen nachzahlen: Tausende Kunden betroffen
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Die Sparkasse muss Zinsen an ihre Kundinnen und Kunden nachzahlen. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein entscheidendes Urteil gefällt, denn erneut kam es zu einer einseitigen Anpassung der Vertragsbedingungen. Ein ähnliches Urteil wurde bereits im Zusammenhang mit Kontoführungsgebühren gefällt.

Nun stehen aber Prämiensparverträge im Mittelpunkt des Konflikts. Eigentlich sollten besonders günstige Bedingungen und hohe Zinsen die Kunden anlocken. Später kam es dann aber zu einer einseitigen Anpassung der zuerst so vielversprechenden Zinssätze und Prämien zu Lasten der Kunden. Deshalb hatten der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Dresden und Saalesparkasse geklagt. Es kam zu Revisionen vor dem Bundesgerichtshof, die nun zwar zurückgewiesen wurden, aber dennoch zum Erfolg führten.

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Neue Berechnungsmethode sorgt für Nachzahlungen der Sparkasse

Schon seit einigen Jahren stehen die Verträge mit den Banken in der Kritik. Häufig werden die hohen Zinssätze lediglich im ersten Jahr gewährt. Anschließend wird der Vertrag mit wesentlich bescheideneren Vorteilen weitergeführt. Insbesondere in den 1990er und frühen 2000er Jahren wurden Prämiensparverträge angeboten, bei denen sich die Banken vorbehielten, die Zinssätze später nach Belieben zu ändern. Eigentlich wurde diese Vorgehensweise schon vor vielen Jahren als rechtswidrig befunden. Die Verbraucherzentralen kämpften jedoch für noch mehr Vorteile. Zudem blieb bis heute die Frage offen, auf welcher Grundlage die Zinsen berechnet werden sollen.

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Zwar fallen die Nachzahlungen nun niedriger aus als gefordert, dennoch handelt es sich um einen großen Erfolg, denn es wurde eine neue Berechnungsmethode festgelegt: „Heute ist ein guter Tag für geprellte Prämiensparer. Der Bundesgerichtshof hat einen Maßstab festgelegt, wie Sparkassen falsch berechnete Verträge neu berechnen müssen. Jetzt müssen alle Sparkassen tätig werden und von sich aus Entschädigungen in die Wege leiten.“ Juristisch bindend ist das Urteil allerdings nur für die beiden betroffenen Sparkassen. Inhaltlich könne das Urteil laut der Verbraucherzentrale aber auch für andere Sparkassen gelten.

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Was Kunden jetzt wissen müssen

Direkt profitieren werden alle Kunden, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben. Sparer, deren Verträge noch laufen oder in den vergangenen drei Jahren gekündigt wurden, können die besagten Nachzahlungen erhalten, die zum Teil im vierstelligen Bereich liegen. Frühere Verträge können hingegen unter die Verjährungsfrist fallen. Die Verbraucherzentrale sieht die Sparkassen nun aber insgesamt in der Pflicht, die Kunden zu entschädigen und rechnet mit tausenden Betroffenen. Deshalb sollen Kunden ihre Bank direkt auf die Nachberechnung aufmerksam machen.