Jeden Monat müssen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland den Rundfunkbeitrag bezahlen. Tut man das nicht, flattert nach kürzester Zeit ein Brief ins Haus, in dem man zur Zahlung der GEZ aufgefordert wird - der Festsetzungsbescheid. Monatlich fallen Kosten in Höhe von 18,36 Euro an.
Es gibt aber auch einige Verbraucher, die sich von der Zahlung befreien lassen können. Zudem besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, gegen den Festsetzungsbescheid und die damit verbundene Forderung Widerspruch einzulegen. Das ist beispielsweise möglich, wenn bereits eine Ermäßigung vorliegt und der Betrag im Festsetzungsbescheid falsch aufgeführt wurde.
Unter diesen Bedingungen kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Zudem kann man Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag einlegen, wenn man in dem genannten Zeitraum nicht anmeldepflichtig gewesen ist oder wenn eine Befreiung bereits bewilligt wurde, und eine zeitliche Überschneidung vorliegt. Dass man nicht anmeldepflichtig, beziehungsweise nicht zahlungspflichtig, gewesen ist, kann beispielsweise vorkommen, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt. Wer also in Köln lebt, aber in Berlin noch eine Wohnung besitzt, um beispielsweise dort zu arbeiten, kann diese Zweitwohnung von der GEZ befreien lassen. Es genügt, den Beitrag für die Hauptwohnung zu bezahlen.
Möchte man Widerspruch einlegen, muss dieses Vorgehen schriftlich erfolgen. Von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen, können sich zudem Personen, die BAföG beziehen und nicht bei den Eltern leben, Empfänger von Sozialhilfe, Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben sowie taubblinde Personen. Auch Rentner, die im Alter eine Grundsicherung erhalten oder bestimmte Pflegeleistungen benötigen, erhalten die Möglichkeit, sich von der GEZ befreien zu lassen. Möglich ist das durch die frei verfügbaren Formulare auf der Website des Rundfunkbeitrags.