Wichtige Änderung bei Powerbanks im Flugzeug: Passagiere müssen sich umstellen

Nach einem Flugzeugbrand wurden die Regeln für Powerbanks in Flugzeugen deutlich verschärft. Was genau gilt jetzt?
02.06.2025, 19:35 Uhr
Wichtige Änderung bei Powerbanks im Flugzeug: Passagiere müssen sich umstellen
Shutterstock / Monthira
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Powerbanks sind praktisch und beliebt, kann man damit doch jederzeit die Akkulaufzeit seiner technischen Geräte unterwegs verlängern. Viele nehmen sie deshalb auch mit an Bord von Flugzeugen – das kann allerdings gefährlich sein. In Südkorea kam es wegen einer Powerbank vor Kurzem sogar zu einem Flugzeugbrand. Fluggesellschaften reagieren entsprechend.

So gelten etwa an Bord von Eurowings verschärfte Sicherheitsregeln. Powerbanks dürfen zwar mit ins Flugzeug genommen und auch genutzt werden. Allerdings nur, um Geräte daran aufzuladen; dabei muss sich die Powerbank in Sicht- und Reichweite des Passagiers befinden. Das Aufladen der Powerbank selbst ist an Bord des Flugzeugs hingegen nicht erlaubt. Reisende sollten also unbedingt vor Antritt des Fluges prüfen, ob der mobile Akku entsprechend geladen ist.

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Powerbank im Flugzeug: Frau sitzt mit Handy an Bord eines Flugzeugs
iStock / MStudioImages

Strenge Regeln für Powerbanks im Flugzeug

Die gleiche Regelung gilt auch an Bord der Maschinen des Eurowings-Mutterkonzerns Lufthansa. Beide Fluggesellschaften weisen entsprechend per Borddurchsage darauf hin. Darüber hinaus bestehen vor allem bei vielen asiatischen Airlines noch weitaus strengere Richtlinien. Aufgrund des erwähnten Brandes dürfen seit dem 1. März 2025 in südkoreanischen Airlines Powerbanks nur noch ins Flugzeug mitgenommen werden, wenn sie sich in einem separaten, einsichtigen Beutel befinden. Auch dieser muss in Sichtweite aufbewahrt werden und darf nicht einfach ins Gepäckfach.

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Darüber hinaus sind Powerbanks im Aufgabegepäck bereits seit Längerem verboten, da ein eventueller Brand dort zu lange unbemerkt bleiben könnte. Passagiere müssen zudem beachten, dass sie nur eine begrenzte Anzahl von Powerbanks mit an Bord nehmen dürfen. Bei Eurowings gibt es etwa eine Obergrenze von 20 Stück. Dazu gilt noch eine Kapazitätsbegrenzung von 100 Wh pro Gerät. Bei der Lufthansa sind sogar nur zwei Powerbanks erlaubt, dafür darf die Leistung zwischen 100 und 160 Wh liegen.

Vor Abflug sollte man sich in jedem Fall über die genauen Bestimmungen seiner Fluggesellschaft informieren, um dann keine böse Überraschung zu erleben. Und wer keine Angabe der Wattstunden (Wh) auf seiner Powerbank findet, kann diese ganz einfach selbst berechnen. Dafür teilt man die Milliamperestunden (mAh) durch 1000, um die Amperestunden (Ah) zu ermitteln. Anschließend wird das Ergebnis mit Volt (V) multipliziert. Die Formel lautet also: (mAh : 1000) x V = Wh.