Mit B10 ist nun eine Beimischung von bis zu zehn Prozent Biodiesel erlaubt, mit B7 waren es bisher sieben Prozent. Die Abkürzung XTL steht für „X to Liquid“ und beschreibt die Herstellung von paraffinhaltigem Diesel durch die Verflüssigung verschiedener Ausgangsstoffe wie Altspeiseöle oder Fettrückstände mit Wasserstoff. In Deutschland wird die Variante auch als „Hydrotreated Vegetable Oils“ bezeichnet und ist unter dem Synonym „HVO-Diesel“ bekannt.
Achtung vor dem Tanken – unbedingt Verträglichkeit überprüfen
Doch bevor man die neuen umweltfreundlichen Kraftstoffe bedenkenlos in sein geliebtes Auto tankt, ist es wichtig, sich über deren Verträglichkeit zu informieren. Der Einsatz dieser Kraftstoffe bedarf einer ausdrücklichen Freigabe durch den Fahrzeughersteller. Fahrzeughalter sollten im Zweifelsfall lieber auf bewährte Kraftstoffsorten zurückgreifen, um mögliche Schäden durch nicht freigegebene Kraftstoffe zu vermeiden.
Der ADAC hat in diesem Zusammenhang bereits Informationslisten für XTL und B10 veröffentlicht. Diese enthalten neben Erläuterungen zu den neuen Kraftstoffsorten auch eine Auflistung der unterstützten Fahrzeugmodelle. Fahrzeugbesitzer, die weitere Informationen benötigen, sollten sich direkt an den Hersteller wenden.
Ob die neuen Kraftstoffsorten akzeptiert werden, dürfte vor allem von den Kosten abhängen. Aktuell werden z.B. für XTL Aufpreise von 5 bis 20 Cent pro Liter verlangt. Bei diesem Preisniveau ist es fraglich, ob sich B10 und XTL langfristig am Markt etablieren können.