Die entsprechende Richtlinie wurde tatsächlich bereits vor vier Jahren, am 20. Mai 2016, von den EU-Staaten festgelegt. Laut der Richtlinie dürfen Zigaretten sowie Drehtabakerzeugnisse keine der sogenannten charakteristischen Aromen enthalten. Damit meint man Aromen wie zum Beispiel Menthol oder Vanille.
Mai 2020: Zigarettenverbot in der EU
Damals einigte man sich noch auf eine vierjährig Übergangsfrist, die eben am 20. Mai 2020 endet. Das bedeutet also, dass ab diesem Tag keine Menthol-Zigaretten mehr im Handel angeboten werden dürfen. Die Richtlinie gilt für die gesamte Europäische Union (EU). Dem Deutschen Zigarettenverband (DZV) zufolge, umfasst das Verbot neben mit Menthol versetzten Raucherzeugnissen, alle „Zigaretten und Feinschnitttabak mit einem charakteristischen, vom Tabak unterscheidbaren Aroma“.
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Warum diese Zigaretten in Europa verboten wurden? Teilt man die Meinung des damaligen EU-Gesundheitsministers Vytenis Andriukaitis, waren es vor allem diese Art von Zigaretten, die junge Menschen zum Rauchen animiert haben.