Neuer Bußgeldkatalog 2020: Ab 21 km/h zu viel droht Fahrverbot

Der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer tritt ab dem 28. April in Kraft. Einige Beispiele findest du hier im Überblick:

24.04.2020, 11:40 Uhr
Neuer Bußgeldkatalog 2020: Ab 21 km/h zu viel droht Fahrverbot
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Die neuen Verkehrsregeln gelten für Autofahrer und sollen vor allem Fahrradfahrer schützen. Wer bei Geschwindigkeitsverstößen erwischt wird, muss künftig höhere Bußgelder zahlen. Die StVo-Novelle 2020 wird Autofahrer knallhart bestrafen.

StVo-Änderungen 2020: Viel höhere Strafen bei Überschreitung des Tempolimits

Falschparken:Wer beim Falschparken vom Ordnungsamt oder von der Polizei erwischt wird, muss nicht 15, sondern bis zu 100 Euro Strafe zahlen. Das gilt für das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen.

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Mehr Sicherheit für Radfahrer:Aktuell muss man als Autofahrer einen "ausreichenden Abstand" halten, wenn man einen Radfahrer überholt. Eine Aussage, die nicht ganz genau ist. Ab dem 28. April soll man innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Abstand halten. LKW, die über 3,5 Tonnen wiegen, müssen beim Rechtsabbiegen nur noch im Schritttempo fahren, damit sie einen besseren Überblick über Fußgänger und Radfahrer haben.

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Rettungsgasse: Weil es in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen gab, was die Rettungsgassen betrifft, wird hier besonders hart durchgegriffen. Wer in einem Stau die Rettungsgasse blockiert oder befährt, zahlt ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

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Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei Geschwindkeitsüberschreitungen versteht der Staat bald kein Spaß mehr. Schon geringe Überschreitungen können teuer werden und zum Fahrverbot führen. 

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

  • bis 10 km/h: 30 Euro Verwarnungsgeld
  • 11-15 km/h: 50 Euro Verwarnungsgeld
  • 16-20 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 21-25 km/h: 80 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 26-30 km/h: 100 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 31-40 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 480 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: 680 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

  • bis 10 km/h: 20 Euro Verwarnungsgeld
  • 11-15 km/h: 40 Euro Verwarnungsgeld
  • 16-20 km/h: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 21-25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • 26-30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 31-40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61-70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Verbot von Blitzer-Apps: 
In der StVo-Novelle ist jetzt festgeschrieben worden, dass man Blitzer-Apps für das Smartphone oder für das Navigationssystem während der Fahrt nicht verwenden darf. Obwohl das Verbot schon davor galt, wird es jetzt noch einmal klipp und klar dargestellt.

Es gibt noch einige weitere Sachen, die sich mit der StVo-Novelle 2020 ändern werden. Fahrt vorsichtig, haltet euch an die Regeln und falls ihr doch einmal geblitzt werden solltet, schaltet einen Rechtsanwalt ein. Es gibt viele Rechtsanwälte, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert und oftmals Erfolg haben. Dann zahlt ihr in den meisten Fällen viel weniger Strafe oder bekommt keine Punkte in Flensburg.