Eigentlich werden in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 für jedes Kind 255 Euro gezahlt. Bis zum 18. Lebensjahr wird das Kindergeld monatlich ausgezahlt. In einigen Fällen kann sich der Anspruch auch verlängern – beispielsweise, wenn man eine Ausbildung macht, studiert oder sich für einen Freiwilligendienst meldet.
Beamte erhalten allerdings eine höhere Unterstützung als Beschäftigte. Ihnen steht mehr Geld zu, wenn sie eine Familie gründen. Normalerweise ist die Zahlung unabhängig von der Höhe des Gehaltes, denn es handelt sich um eine familienpolitische Sozialleistung. Staatsdiener können allerdings Vorteile genießen und weitere Zuschläge erhalten.
Beamte erhalten nicht nur Kindergeld, sondern auch einen Familienzuschlag
Je nach Besoldungsgruppe und Kinderanzahl kann dieser Familienzuschlag variieren. Ein Teil bezieht sich auf den Familienstand und der zweite Teil wird als „kinderbezogen“ definiert. Stufe 1 umfasst beispielsweise Beamte, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. In der zweiten Stufe befinden sich verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte mit Kindern. Für das zweite Kind gibt es einen weiteren Zuschlag und ab dem dritten Kind erhöht sich der Zuschuss deutlich.
Für die Besoldungsgruppen A3 bis A5 sowie für Anwärter des einfachen Dienstes gibt es außerdem Erhöhungsbeiträge. Für die Besoldungsgruppen A3 bis A12 ist zudem ein Anrechnungsbetrag verfügbar. Je nach Lebenssituation und Wohnort kann der Familienzuschlag also variieren. Denn die Bundesländer zahlen verschiedene Beträge aus. Der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags von Beamten in Bayern beträgt je nach Ortsklasse des Hauptwohnsitzes ab August 2025 für die ersten beiden Kinder beispielsweise jeweils 263,22 Euro und für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 806,72 Euro.
Je nach Bundesland können die ausgezahlten Beträge variieren
Auch in Hessen sieht es großzügig aus. Beamte erhalten hier seit dem 1. Januar für die ersten beiden Kinder jeweils 249,50 Euro als Familienzuschlag und ab dem dritten Kind jeweils 764,66 Euro. Durch diesen Zuschuss möchte man Beamten mit Familie eine entsprechende finanzielle Unterstützung bieten. Der Familienzuschlag gilt als „wichtiger Bestandteil der Beamtenbesoldung“.