Lockdown verlängert: Das sind alle neuen Corona-Regeln

Welche neuen Regeln und welche Lockerungen es gibt, verraten wir im Artikel.

04.03.2021, 09:18 Uhr
Lockdown verlängert: Das sind alle neuen Corona-Regeln
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Bund und Länder haben sich gestern (03. März 2021) zu einem weiteren Corona-Gipfel zusammengefunden, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie zu beraten. Das Bund-Länder-Treffen ist beendet und wir sagen dir, was endgültig beschlossen wurde.

Der Lockdown wird bis 28. März verlängert

Man hatte ja im Vorfeld schon eine Beschlussvorlage im Internet auffinden können aus der hervorging, dass sich Bund und Länder auf eine Verlägerung des Lockdowns einigten, wir berichteten. Nach dem Ende der Verhandlungen ist nun klar: Der Lockdown wird bis zum 28. März andauern, dafür gibt es aber Lockerungen bezüglich des Treffens mit Personen oder des Öffnens von bestimmten Läden.

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Die neuen Corona-Regeln im Überblick:

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  • Die Inzidenz-Werte, an die wir uns jetzt richten, sind 50 und 100. Sobald der Wert von 100 überschriten wird, werden die Maßnahmen wieder verschärft.
  • An Schulen und Kitas plant man mindestens ein- bis zweimal pro Präsenzwoche mit Corona-Schnelltests zu arbeiten.
  • Ab 8. März dürfen Buchläden, Blumengeschäfte, Gartenmärkte und der Einzelhandel wieder öffnen.
  • Ab dem 8. März darfst du dich auch wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Sollte die Inzidenz unter 35 sinken, darf man sich sogar mit zehn Personen aus drei Haushalten treffen.
  • Sollte der Inzidenz-Wert drei Tage hintereinander bei mehr als 50 Neuinfektionen liegen oder die Inzidenz von unter 100 sinken, dürfen auch Museen, Zoos, Galerien, botanische Gärten sowie Gedenkstätten wieder öffnen und maximal fünf Mehschen (aus zwei Haushalten) dürften wieder draußen Sport betreiben.
  • Frühestens ab 22. März und einer 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, dürfen die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos wieder öffnen. Kontaktfreier Sport wird drinnen erlaubt, Kontaktsport wird dann draußen erlaubt.
  • Ab der zweiten Woche im März plant man Regelungen, damit niedergelassene Ärzte auch gegen Corona impfen können. Gegen Ende März bzw. Anfang April dürfen dann auch haus- und Fachärzte impfen.
  • Unternehmen müssen die Homeoffice-Pflicht bis zum 30. April einhalten.
  • Bis Anfang April möchte man jedem Bürger ermöglichen, mindestens einmal pro Woche einen Schnelltest machen zu können, der völlig kostenlos ist.

Die Beschlüsse findest du auch im offiziellen Dokument der Bundesregierung. Bezüglich der geplanten Sonderregelungen für das Osterfest gibt es leider schlechte Nachrichten.

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