Hohe Strafen drohen: Verkaufsstopp für halbe Brote beim Bäcker

In Rheinland-Pfalz müssen Kunden auf halbe Brote verzichten.

08.08.2023, 09:00 Uhr
Hohe Strafen drohen: Verkaufsstopp für halbe Brote beim Bäcker
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Normalerweise sollte man in seinem Haushalt darauf achten, keine Lebensmittel zu verschwenden. Wer beispielsweise allein lebt, der kauft auch dementsprechend anders ein oder macht sich bestimmte Aktionen zu Nutze. Deshalb sind halbe Brote bei der Kundschaft auch besonders gefragt, da es sich um ein schnell verderbliches Produkt handelt.

In Rheinland-Pfalz müssen Verbraucher jedoch nun auf die halben Brote verzichten. Der Verkauf in zahlreichen Bäckereien wurde eingestellt. Die Kunden reagierten äußerst verärgert. Hintergrund sind Bußgelder in dreistelliger Höhe, die erst kürzlich vom Landesamt für Mess- und Eichwesen in Rheinland-Pfalz verhängt wurden.

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Hartes Vorgehen in Rheinland-Pfalz

Hintergrund ist das deutsche Mess- und Eichgesetz. Brot muss demnach gewogen werden, bevor man es verkauft. Wenn nun also ein Brot halbiert und anschließend nicht mehr gewogen, sondern direkt verkauft wird, verstößt der Bäcker gegen dieses Gesetz. Wie das Amt berichtet, wurden mehrfach verdeckte Käufe von halben Broten durchgeführt.

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Dabei habe man aufgedeckt, dass zahlreiche Bäckereien das Brot nach dem Schneiden nicht mehr gewogen haben. In der Regel werden Brote nämlich bereits bei der Produktion gewogen und nicht mehr in den Filialen.

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Deshalb folgte nun vielerorts der Verkaufsstopp. Das Bußgeldverfahren hat sich herumgesprochen und die Bäckereien möchten kein Risiko eingehen. Das Vorgehen des Amts wurde bereits von Martin Brandl aus der CDU scharf kritisiert: „Das ist genau so ein Irrsinn, der die Menschen daran zweifeln lässt, ob sich Politik und Verwaltung um die tatsächlichen Probleme der Bürgerinnen und Bürger kümmern.“

Nachdem sich die Reaktionen häuften, wird das Amt nun noch einmal über das strenge Vorgehen nachdenken.