Erste Städte führen hohes Bußgeld ein: Wer das tut, riskiert im Sommer Geldstrafen

Der Sommer nähert sich mit großen Schritten und mit ihm der Wasserbedarf vieler Pflanzen. Aber Vorsicht, wer beim Gießen nicht aufpasst, riskiert ein saftiges Bußgeld.
11.06.2025, 14:56 Uhr
Erste Städte führen hohes Bußgeld ein: Wer das tut, riskiert im Sommer Geldstrafen
iStock / miljko
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Der Frühling war so trocken wie seit mindestens 100 Jahren nicht mehr. Das deutet nicht nur auf einen extrem heißen Sommer hin, sondern verursacht auch ein Problem an ganz anderer Stelle. Denn durch den Regenmangel, der sich auch schon im zurückliegenden Jahr andeutete, ist der Boden auch in unteren Schichten viel zu trocken.

Die Folge ist vielerorts Wasserknappheit. Auch Flüsse und Bäche führen jetzt schon weniger Wasser. Erste Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen reagieren darauf. Um die natürlichen Wasservorräte und damit auch Klima und Umwelt zu schützen, wurden neue Bußgelder eingeführt. Unter Umständen droht so eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Konkret geht es bei dem Bußgeld um die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen. Diese ist prinzipiell nach § 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes streng reguliert; normalerweise fallen die Strafen allerdings nicht so drastisch aus.

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Um gegen die Regeln zu verstoßen, muss man nicht einmal Wasser im großen Stil abzweigen. Schon die Entnahme mit einer Gießkanne oder einem Eimer reicht in einer Region aus, um eine Geldstrafe zu riskieren. Die Behörden wollen die Pegelstände regelmäßig prüfen und das Verbot aufheben, wenn es die Situation zulässt. Das wird allerdings voraussichtlich erst im Oktober der Fall sein.

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Mann schöpft mit den Händen Wasser aus einem Bach
Shutterstock / Drazen Zigic

Für illegale Wasserentnahme droht hohes Bußgeld

Besonders genau nimmt es dabei die Stadt Bonn. Von der Stadtverwaltung heißt es dazu: „Die anhaltend niedrigen Wasserstände stellen für die Bäche eine starke ökologische Belastung dar. Die Gefahr, dass die im Wasser und an den Ufern lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört werden, ist groß.“ Zwar hätten die Niederschläge der vergangenen Wochen für etwas Entlastung gesorgt, allerdings sei diese wohl eher kurzfristig. Mit dem Erlass richte man sich nach den aktuellen Empfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr von NRW. Ausnahmen gebe es für die Landwirtschaft als Sektor; zudem gilt das Verbot nicht für den Rhein.

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Ähnliche, wenn auch teilweise etwas anders gelagerte Regelungen gibt es etwa im Rhein-Sieg-Kreis und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Dort ist vor allem die Entnahme per Pumpe untersagt. Auch der Landkreis Esslingen und der Enzkreis in Baden-Württemberg gaben entsprechende Warnungen heraus. Und in Münster darf man kein Wasser aus der Ems entnehmen. Andere Kreise werden vermutlich bald folgen – so war es flächendeckend auch im vergangenen Jahr der Fall. Und es ist übrigens noch Luft nach oben: In einer hessischen Kommune galt etwa im trockenen Sommer 2020 ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.