Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro: Renten-Zuschuss wurde beschlossen

So erhalten Rentner jetzt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro.

11.03.2023, 18:00 Uhr
Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro: Renten-Zuschuss wurde beschlossen
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Erst vor wenigen Tagen konnten sich Rentner bereits über positive Nachrichten freuen. In diesem Jahr steigt die Rente um 3,5 Prozent im Westen und um 4,2 Prozent im Osten an. Ab Juli fällt die Auszahlung dann dementsprechend höher aus.

Zudem wurde ein Zuschuss von bis zu 5.000 Euro beschlossen. Allerdings kann nicht jeder Rentner oder jede Rentnerin das Geld beanspruchen. Ein Härtefallfonds macht diesen Bonus möglich. Rentner, die nur sehr wenig Geld erhalten, werden davon profitieren. Um einen Antrag stellen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Bundesregierung übernimmt 2.500 Euro, während die Bundesländer die andere Hälfte tragen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann jedoch trotzdem zumindest der Anteil der Bundesregierung ausgezahlt werden. Die Bundesländer haben noch bis zum 31. März Zeit, um zu entscheiden, ob sie an dem Programm teilnehmen möchten oder nicht. Frühestens ab April 2023 kann dann mit einer Auszahlung gerechnet werden.

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So erhalten Rentner den Zuschuss

Berechtigt für das Programm sind: Ehemals Beschäftigte bei der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn oder Personen, die im Gesundheitswesen sowie im Sozialwesen tätig gewesen sind. Außerdem Personen, die Familienangehörige pflegen und dafür ihre Arbeit aufgegeben haben, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, Jüdische Zuwanderer und jüdische Zuwanderinnen aus der ehemaligen Sowjetunion sowie deren Angehörige, Beschäftigte einer bergmännischen Tätigkeit in der Braunkohleveredelung/Carbochemie, Geschiedene nach DDR-Recht, die mindestens zehn Jahre verheiratet waren und mindestens ein Kind haben sowie Balletttänzer und Balletttänzerinnen, denen von der DDR eine sogenannte „Balettrente“ zugesagt wurde.

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Zählt man zu den berechtigten Personen und erhält zudem eine geringe Rente, kann man den Zuschuss selbst beantragen. Der schriftliche Antrag muss bis zum 30. September an die folgende Mail-Adresse gesendet werden: [email protected]. Zudem kann das Formular, welches man auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet, per Post an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum geschickt werden.  

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