Kürzlich fand ein Bund-Länder-Gipfel statt, in dessen Rahmen neue Regeln und Maßnahmen beschlossen wurden. Denn eine Besserung der Corona-Pandemie ist noch immer nicht in Sicht. Stattdessen breitet sich die neue Omikron-Variante rasant aus. Nachdem die Inzidenzen Mitte Dezember leicht gesunken waren, schnellen die Infektionszahlen nun wieder in die Höhe. Deshalb sollen schon bald neue Regeln gelten.
- 2G-Plus Regel in der Gastronomie
In Restaurants, Kneipen und Cafés ist demnach bald nicht nur ein Impf- oder Genesenennachweis nötig, die Gäste brauchen zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest. Lediglich Geboosterte dürfen auch ohne Test eintreten. Ungeimpfte bleiben weiterhin komplett von der Gastronomie ausgeschlossen. Ab wann diese Einschränkung gilt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Denn es sind entsprechende Kabinettsbeschlüsse nötig. "Das alles sind weitreichende Regeln. Sie werden dazu beitragen, dass wir uns besser durch diese Situation bewegen können", erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz.
Neue Quarantänebestimmungen
- Verkürzte Quarantäne
Für geboosterte Kontaktpersonen soll die Quarantäne in Zukunft ganz entfallen. Ebenso für frisch Geimpfte und frisch Genesene. Für alle anderen gilt, dass sie sich nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten können. Gleiches tritt für alle in Kraft, die selbst infiziert sind. Erkranktes Krankenhaus- und Pflegepersonal muss außerdem 48 Stunden vor der Freitestung symptomfrei sein. Ohne Testung wird man nach 10 Tagen aus der Quarantäne entlassen.
- Kinos, Theater, Einzelhandel und Partys
Der Zugang zu Freizeiteinrichtungen wie Kinos oder Theater wird weiterhin nur Geimpften und Genesenen gestattet. Diskotheken bleiben geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
- Homeoffice
Beschäftigte und Arbeitgeber sollen in den nächsten Wochen das Homeoffice verstärkt nutzen.
- Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen wurden nicht verschärft. Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind mit insgesamt zehn Personen erlaubt. Ungeimpfte dürfen sich mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.