Am vergangenen Sonntag fand die Bundestagswahl 2021 statt. Nun ist bekannt geworden, dass knapp eine halbe Million Erststimmen ungültig gewesen sind. Die genaue Anzahl beträgt laut der Newswebsite „t-online“ 499.163. Auch bei den Zweitstimmen sah es nicht wesentlich besser aus. Ganze 419.317 Stimmen verloren ihre Gültigkeit. Dies entspricht ungefähr einem Prozent, der für das Ergebnis hätte entscheidend sein können.
Denn Union und SPD lieferten sich ein knappes Kopf-an-Kopf-Rennen. Die beiden Parteien trennten nur 1,6 Prozent voneinander. Den Sozialdemokraten gelang mit 25,7 Prozent laut dem vorläufigen Endergebnis der Sieg. Die Linke erreichte lediglich 4,9 Prozent und hätte gegebenenfalls die Fünfprozenthürde knacken können. Somit hätten die fehlenden Stimmen möglicherweise das Ergebnis entscheidend beeinflusst.
Deshalb ist eine Stimme ungültig:
Ein Sprecher des Bundeswahlleiters vermutet, dass die Unwissenheit der Bürger daran schuld ist, dass so viele Stimmen nicht gezählt werden konnten. Versehentlich würden einige Wahlzettel falsch ausgefüllt werden. Ungültig wird ein Stimmzettel dann, „wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.“
Es muss demnach eindeutig erkennbar sein, wer die Erst- und Zweitstimme erhält. Dies darf mit einem Kreuz, Punkt oder Haken verdeutlicht werden. Wenn sich die Markierung nicht in dem dafür vorgesehen Kreis befindet, kann es zur Ungültigkeit kommen. Auch schriftliche Anmerkungen auf dem Zettel sind ein Problem. Bei mehr als zwei Kreuzen ist der Stimmzettel ebenfalls hinfällig. Ein einziges Kreuz hingegen wird gezählt.