Die Temperaturen steigen zusehends und überschreiten mancherorts auch erstmals die 30 Grad in diesem Jahr. Damit ist die Badesaison für viele endgültig eröffnet. Während einige dafür gerne auf Freibäder zurückgreifen, baden andere lieber etwas privater an abgelegenen Stellen in Flüssen oder Seen. Allerdings ist das nicht überall erlaubt.
Gründe für ein Badeverbot können verschiedener Natur sein. Beispielsweise darf man nicht an Stellen baden, an denen die Strömung gefährlich ist oder wo der Schiffsverkehr beeinträchtigt wird. Auch in Naturschutzgebieten ist das Baden verboten, genauso wie in verunreinigten Gewässern. Manche Badeverbote sind temporär, andere dauerhaft. So oder so, wer dagegen verstößt, riskiert unter Umständen ein saftiges Bußgeld.

Badeverbot zeigt oft Gefahr für Schwimmer an
Wo genau ein Badeverbot verhängt wird, ist Ländersache und wird in den meisten Fällen situativ entschieden. Ein generelles Verbot besteht aufgrund der Verletzungsgefahr etwa auf Hauptwasserstraßen sowie in Kanälen und Häfen. In der Nähe von Freibädern sind Zonen auch oft mit Flaggen gekennzeichnet, wobei Rot für ein Verbot steht, während etwa Gelb nur ein Badeverbot für unerfahrene oder beeinträchtigte Schwimmer markiert, weil kein Rettungsschwimmer in der Nähe ist. Generell sollte man sollte sich also vor dem Schwimmen unbedingt über die Regelungen vor Ort informieren.
Wer trotz Badeverbot in einem Naturschutzgebiet schwimmen geht, riskiert eine Strafe von bis zu 2000 Euro. Noch teurer wird es, wenn man ein Schwimmen-verboten-Schild ignoriert. Dann winkt eine Strafe von bis zu 5000 Euro, weil es nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Sollte man sich dabei zudem eine Verletzung zuziehen oder anderweitig gesundheitliche Schäden nehmen, muss damit rechnen, dass ein Anspruch auf Schadensersatz abgelehnt wird.