Ab 2024: Diese Änderungen für den Führerschein sollen kommen

Derzeit diskutiert die EU über zahlreiche Änderungen der Regeln für den Führerschein. Werden diese beschlossen, wird sich auch für Deutschland einiges ändern.

15.11.2023, 09:20 Uhr
Ab 2024: Diese Änderungen für den Führerschein sollen kommen
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Um die Unfallzahlen zu reduzieren, arbeiteten die EU-Länder am Entwurf einer 4. Führerscheinrichtlinie, der seit März 2023 vorliegt. Derzeit werden im Verkehrsausschuss die vielen eigenen Änderungsvorschläge der Berichterstatterin lebhaft diskutiert. Jedes Mitglied des Ausschusses kann nun ebenfalls eigene Vorschläge einbringen. Mehr als 1000 Anträge werden erwartet, bevor im Dezember beraten und abgestimmt wird. Es könnte also einiges auf die Besitzer eines Führerscheins und die zukünftigen Autofahrer zukommen.

Das soll sich künftig ändern

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Jeder, der den Autoführerschein Klasse B besitzt, darf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren. Ausnahmen mit einem Gewicht bis 4250 kg soll es geben, wenn das Fahrzeug mit alternativen Kraftstoffen betrieben wird. Ändern soll sich in Deutschland etwas, das in einigen anderen EU-Ländern schon längst gängige Praxis ist: Autofahrer ab 70 Jahre sollen einen auf maximal fünf Jahre befristeten Führerschein bekommen. Nach Ablauf sollen sie sich einer Verkehrstauglichkeitsprüfung unterziehen.

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Jeder Fahranfänger hat eine Probezeit von 2 Jahren. Wer zukünftig seinen Führerschein um eine Klasse erweitern will, soll eine weitere Probezeit bekommen. Hier muss geklärt werden, in welcher Klasse oder ob in allen Klassen die Probezeit bei Verstößen verlängert werden soll. Das begleitete Fahren mit 17 soll EU-weit vereinheitlicht und anerkannt werden. Die Probezeit soll einheitlich in allen EU-Ländern zwei Jahre betragen. Der Führerschein-Entzug soll in allen EU-Ländern gelten, wenn er in einem Mitgliedsstaat ausgesprochen wurde. Beim Mieten eines Autos oder in einer Polizeikontrolle soll zukünftig der digitale Führerschein mit einem QR-Code ausreichen.

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Das schlägt die Berichterstatterin vor

Die Vorschläge der Berichterstatterin werden kontrovers diskutiert. Viele Experten lehnen diese als unhaltbar oder zu kostspielig ab. Auch die Begründungen für solche Maßnahmen ist für die meisten nicht nachvollziehbar. So fordert die Berichterstatterin eine verpflichtende ärztliche Untersuchung für jeden, der eine Fahrerlaubnis erlangen, umtauschen oder verlängern will. Dies sei jedoch unverhältnismäßig. Nur bei begründeten Anlässen oder beeinträchtigenden Erkrankungen sei eine solche Untersuchung notwendig.

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Auch das stufenweise Einführen des Führerscheins der Klasse B mit 18 Jahren und einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 1,8 t und der Steigerung auf die Klasse B+ mit 21 Jahren und einem maximalen Kfz-Gewicht von 3,5 t sei praktisch weder umsetzbar noch logisch nachvollziehbar. Die Grenzen seien willkürlich und es ist nicht erwiesen, dass mit dieser Regelung mehr Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Auch das begleitete Fahren ab 17 Jahren will die Berichterstatterin abschaffen. Es soll für Fahranfänger ein Nachtverbot von 0 – 6 Uhr morgens eingeführt werden, um Fahrten unter Alkoholeinfluss zu minimieren. Es sollen ebenfalls Tempolimits für die einzelnen Führerscheinklassen eingeführt werden. Die Mehrheit lehnt all diese Vorschläge ab, ebenso wie die Befristung von Führerscheinen. Die Berichterstatterin dürfte also aller Wahrscheinlichkeit nach mit ihren Vorschlägen nicht durchkommen.