100.000 Euro Bußgeld: Roter Punkt am Auto kann teuer werden

Wer einen roten Punkt auf seinem Auto findet, sollte schnell handeln. Schlimmstenfalls wird nämlich ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro fällig.

23.05.2024, 20:59 Uhr
100.000 Euro Bußgeld: Roter Punkt am Auto kann teuer werden
Artur_Nyk/Shutterstock
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Autofahrer müssen aufpassen, denn wer einen roten Punkt an seinem Wagen entdeckt, muss schlimmstenfalls tief in die Tasche greifen. Teilweise kommt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro zusammen. Zahlreiche Autofahrer haben den roten Aufkleber bereits auf ihrer Windschutzscheibe entdeckt und immer häufiger wird davor gewarnt.

Betroffen sind Besitzer, die einen nicht mehr verkehrstüchtigen oder sogar nicht mehr zugelassenen Wagen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche parken. Das ist in Deutschland nämlich verboten und das Ordnungsamt wird hier schnell tätig. Es folgt der rote Punkt, auf dem steht, dass das Auto bis zu einer bestimmten Frist entfernt werden muss.

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IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Wer den roten Punkt ignoriert, muss schlimmstenfalls ein hohes Bußgeld zahlen

Wird der Wagen von den Besitzern nicht entfernt, kann nicht nur das besagte Bußgeld folgen, sondern das Auto wird abgeschleppt, versteigert oder sogar verschrottet. Genau für diese umfangreiche Aktion muss der Fahrzeughalter nämlich dann die Kosten tragen. Wer den roten Punkt ignoriert, wird nach einer gewissen Zeit einen Brief erhalten. Dieses Schreiben beinhaltet gleich mehrere Summen, die beglichen werden müssen. Dazu zählen die Bearbeitungsgebühr, die Strafe für das unerlaubte Abstellen des Wagens auf einer öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Kosten für das Abschleppen und schlimmstenfalls auch für die Verschrottung.

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Die Polizei bringt diesen roten Punkt aber nicht nur an Autos an, sondern auch an LKW, Motorrädern, Rollern und sogar Fahrrädern. „Das Abstellen von Abfallfahrzeugen wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet, sofern kein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen (Paragraf 326 Strafgesetzbuch) eingeleitet wurde“, heißt es. Wer das schrottreife Fahrzeug bei sich zu Hause abgestellt hat, muss allerdings keine Sorge haben, dass plötzlich ein roter Punkt auf der Windschutzscheibe klebt.

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