An den Osterfeiertagen wurde eine Diskussion über das neue Wehrpflichtgesetz entfacht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung einholen müssen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.
Am Dienstag meldete sich Boris Pistorius zu Wort. Er erklärte, dass diese Regel tatsächlich in dem Gesetz zu finden ist und befeuerte die Welle der Kritik somit aufs Neue. Gleichzeitig kündigte er eine bürokratische Lösung an. „Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen - alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, stellte Pistorius klar. Eine neue Verwaltungsvorschrift soll die automatische Genehmigung noch in dieser Woche sichern.

„Alle dürfen verreisen“: Boris Pistorius äußert sich nach Wirbel um Wehrpflichtgesetz
Das hätte zur Folge, dass die Genehmigungspflicht zwar noch im Wehrpflichtgesetz steht, aber die Genehmigung grundsätzlich als erteilt gilt. Es handelt sich dabei keinesfalls um eine völlig neue Regel. Sie existierte auch schon vor dem Beschluss über das neue Gesetz, galt aber lediglich im sogenannten „Spannungs- oder Verteidigungsfall“. Betroffene mussten in einem solchen Fall eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, um das Land für mehr als drei Monate verlassen zu dürfen.
Mehr dazu: Neues Wehrdienst-Gesetz kommt - Was passiert bei der Musterung?
Wenn das Ministerium das Wehrpflichtgesetz durch eine Verwaltungsvorschrift ergänzt, findet die Regel erst Anwendung, wenn die Wehrpflicht wieder eingeführt wird. Aktuell setzen Boris Pistorius und die Bundesregierung auf Freiwilligkeit. Die Reaktionen anderer Politiker sind deutlich. Sahra Wagenknecht erklärte am Montag, dass sie die Regelung an „DDR- und Mauerzeiten“ erinnere und forderte sogar den Rücktritt des Bundesverteidigungsministers. Zudem wurde eine Petition zur Abschaffung der Regel ins Leben gerufen, die bereits über 23.000 Mal unterzeichnet wurde.
Die wichtigsten Fragen zur Debatte über das Wehrpflichtgesetz:
- Brauche ich eine Genehmigung? Nein. Das Ministerium hat klargestellt: Reisen ist ohne Antrag erlaubt. Die Genehmigung gilt automatisch als erteilt.
- Wer ist betroffen? Laut Gesetz Männer von 17 bis 45 Jahren. Doch dank einer neuen Vorschrift muss man faktisch nichts unternehmen.
- Warum gibt es die Regel überhaupt? Sie ist ein Überbleibsel für den Ernstfall (Spannungs- oder Verteidigungsfall). Solange der Wehrdienst freiwillig ist, wird sie bürokratisch „stummgeschaltet“.
Neue Verwaltungsvorschrift soll noch diese Woche Klarheit schaffen
„Dass Paragraph 3 des Wehrdienstgesetzes jetzt einen solchen Rummel auslöst, zeigt vor allem, wie handwerklich schlecht dieses Gesetz gemacht ist“, erklärte Desiree Becker von den Linken. Zuerst berichtete die Frankfurter Rundschau von der Regel. „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen“, heißt es abschließend in einem Statement. Man wolle nun so schnell wie möglich mit der Verwaltungsvorschrift reagieren.

