Die Innenminister der EU haben sich kürzlich auf eine strengere Asylpolitik geeinigt. Am Donnerstag fanden die entsprechenden Verhandlungen in Luxemburg statt. Als gemeinsames Ziel wurde unter anderem festgelegt, dass die Zahl der Menschen, die in die EU kommen, besser kontrolliert werden soll.
Deshalb sind auch strengere Abschieberegeln geplant. Wie diese Neuerung umgesetzt werden soll, wurde bereits vorgestellt. Demnach soll es möglich sein, Asylverfahren an den Außengrenzen schneller abzuwickeln. So können die Verantwortlichen betroffene Personen, schneller in ihr Herkunftsland zurückschicken. Unter anderem erklärten die Minister, dass es besonders wichtig sei, „die Menschen zu unterstützen, die wirklich Schutz brauchen“.
Strengere Abschieberegeln geplant: Was die Neuerungen für Deutschland bedeuten
"Zum ersten Mal werden illegal aufhältige Drittstaatsangehörige Verpflichtungen haben. Und die Mitgliedstaaten werden über ein viel besseres Instrumentarium verfügen – so wird es beispielsweise möglich sein, Personen für einen längeren Zeitraum in Gewahrsam zu nehmen, und Einreiseverbote werden länger gelten", erklärte Dänemarks Migrationsminister Rasmus Stoklund. Natürlich wird auch Deutschland von den strengeren Abschieberegeln betroffen sein. Innenminister Alexander Dobrindt soll außerdem noch eine Vereinbarung mit Griechenland und Italien geschlossen haben.
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Die beiden Länder sollen Migranten aus Deutschland wieder zurücknehmen, wenn sie bereits vor Ort Asyl beantragt haben. Diese Neuerung soll ab Juni 2026 gelten, wie unter anderem die Bild berichtet. Denn es gibt immer noch zahlreiche Migranten, die bereits in Italien und Griechenland registriert wurden und anschließend einfach nach Deutschland weiter reisen. „Die heutigen Entscheidungen sind ein echter Meilenstein für die Umsetzung des Europäischen Asyl- und Migrationspaktes, der im Juni 2026 in Kraft treten wird“, erklärte Dobrindt gegenüber der Presse.
Innenminister Dobrindt erreicht Deal mit Griechenland und Italien
Personen, die nicht kooperieren und sich weigern, zurückzureisen, müssen außerdem mit Konsequenzen rechnen. Beispielsweise können Leistungen und Beihilfen verweigert werden. Auch strafrechtliche Sanktionen sind möglich. Für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind noch einmal besondere Maßnahmen vorgesehen. Die Reform und auch die strengeren Abschieberegeln müssen allerdings zuerst vom EU-Parlament bestätigt werden.