Nicht nur das BSW hat Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2025 eingelegt. Auch die AfD wandte sich im April 2025 an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Doch die Beschwerde wurde nun ebenfalls abgelehnt. Hintergrund war die Listenaufstellung der Grünen, die für verfassungswidrig erklärt werden sollte.
Nach der Ablehnung des Einspruchs will die AfD-Fraktion nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Fraktionsvorstand bestätigte dieses Vorhaben kürzlich gegenüber der „Bild“-Zeitung. Das „Frauenstatut“ gilt als Begründung für das Vorgehen. „Die Kandidatur auf einen Listenplatz muss allen offenstehen, sie darf nicht nach Geschlecht festgelegt werden“, erklärte Beatrix von Storch.

AfD klagt gegen Bundestagswahl: Streit um Grünen-Frauenstatut entbrannt
Bei den Grünen musste für die Bundestagswahl 2025 jeder zweite Listenplatz an eine Kandidatin vergeben werden. Die AfD stellt deshalb „das Gleichberechtigungsverständnis der Partei infrage“. Zudem wird von einem „fehlgeleiteten Demokratie- und Verfassungsverständnis“ gesprochen. Dennoch wurde die Beschwerde vom Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesen. Die Alternative für Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Sollte die Listenaufstellung der Grünen tatsächlich als verfassungswidrig gewertet werden, müsste die Bundestagswahl wiederholt werden.
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Ziel der Klage ist es außerdem, eine Übertragung der Listenregelung der Grünen auf andere Parteien zu verhindern. Die Klagen des BSW wurden vom Verfassungsgericht im Mai 2025 zurückgewiesen. Damals klagte die von Sahra Wagenknecht gegründete Partei, weil sie „eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit“ geltend machen wollte. Allerdings wurde die Klage für unzulässig erklärt, da sie „nicht hinreichend substantiiert begründet“ wurde. Ob die Partei unter der Führung von Alice Weidel und Tino Chrupalla vor dem Verfassungsgericht Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

