Abschiebezentren in Drittstaaten geplant: EU einigt sich auf neue Verordnung

Wer nicht in sein Heimatland zurückkehren kann, soll künftig in Abschiebezentren außerhalb der EU untergebracht werden. Eine neue Verordnung soll die Migrationspolitik grundlegend ändern. Was über das Vorhaben bekannt ist.
Abschiebezentren in Drittstaaten geplant: EU einigt sich auf neue Verordnung
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Das Parlament der Europäischen Union hat sich gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, die Migrationspolitik verschärfen zu wollen. Unter anderem sind Abschiebezentren in Drittstaaten außerhalb der Union geplant. Darüber hinaus sollen bisher geltende Regeln verschärft werden.

Schon im Jahr 2025 ist die Zahl der Abschiebungen in der EU gestiegen. Rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten und Migrantinnen wurden der Kommission zufolge zurückgeführt. Zudem sank die Zahl der Asylanträge. Im Mai war sie in Deutschland so niedrig wie zuletzt im Jahr 2020. Um diesen Kurs fortzusetzen, soll nun aber die neue Verordnung folgen.

EU-Chefin Ursula von der Leyen
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Verschärfung der Migrationspolitik: EU plant Abschiebezentren und strengere Regeln

Die Einigung wird es künftig zulassen, dass abgelehnte Asylbewerber in spezielle Abschiebezentren geschickt werden können. In diesen sogenannten Return Hubs außerhalb der EU werden die Betroffenen dann untergebracht, falls es nicht möglich ist, sie direkt in ihre Heimatländer zu bringen. Das kann vorkommen, wenn sich das Land weigert, die Person aufzunehmen oder aber keine diplomatischen Beziehungen mit dem Herkunftsland gepflegt werden. Bisher gibt es diese Zentren außerhalb der Europäischen Union noch nicht. Wo sie errichtet werden könnten, ist noch Teil der Diskussion.

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Doch es gibt auch Ausnahmen, denn Minderjährige, die keine Begleitung haben, dürfen nicht in die Abschiebezentren geschickt werden. Deutschland befürwortet die Entscheidungen des Parlaments. Aktuell bemüht sich die Bundesregierung bereits um Vereinbarungen mit Ländern, in denen die Return Hubs errichtet werden könnten. Dazu zählen zum Beispiel Uganda, Ruanda oder auch Usbekistan. Die Neuerungen wurden schon im vergangenen Jahr von der EU-Kommission vorgeschlagen.

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