Bürger sollten Frist kennen: Tausende Rauchmelder müssen 2026 ausgetauscht werden

Rauchmelder müssen regelmäßig ausgetauscht werden, damit die Sicherheit gewährleistet ist. Auch im kommenden Jahr sind tausende Haushalte betroffen. Diese Fristen sollte man kennen.
Bürger sollten Frist kennen: Tausende Rauchmelder müssen 2026 ausgetauscht werden
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Im kommenden Jahr werden tausende Bürger ihre Rauchmelder austauschen müssen. Aufgrund einer wichtigen Regel sind bestimmte Melder ab 2026 nicht mehr gestattet. Wer sich nicht darum kümmert, muss schlimmstenfalls mit einem Bußgeld rechnen. In den Bundesländern gelten einzelne Fristen.

Es handelt sich um eine Austauschpflicht, die nicht bundesweit geregelt wird. Stattdessen gilt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, in dem man wohnhaft ist. „Nach mehr als zehn Jahren ist in der Regel nicht mehr gewährleistet, dass die sensible Messtechnik noch einwandfrei funktioniert und Rauchöffnungen frei von Verschmutzungen sind“, erklärt die Initiative "Rauchmelder retten Leben".

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Neue Rauchmelder: Tausende Haushalte sind von Regel betroffen

Es gibt eine Austauschpflicht für Neu- und Bestandsbauten, die allerdings mit unterschiedlichen Regelungen einhergeht. Beispielsweise wurde die Pflicht für Neubauten in Rheinland-Pfalz schon im Jahr 2003 eingeführt. In Bremen hingegen erst im Jahr 2010. Als Regel gilt, dass die Geräte nur zehn Jahre ab der Inbetriebnahme genutzt werden dürfen. Es wird eine Übergangszeit von sechs Monaten gewährt.

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Wenn man davon ausgeht, dass die Rauchmelder in dem Jahr in Betrieb genommen oder nachgerüstet wurden, in dem die Regelungen eingeführt wurden, wären 2026 Bürger betroffen, die in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern leben. Wann genau die Geräte in Betrieb genommen wurden, kann man beispielsweise per App erfahren. Zudem findet man weitere Informationen auf der Rückseite des Melders. In der Regel kümmert sich der Eigentümer um den Austausch. Demnach also auch der Vermieter oder die Firma, welche die Geräte regelmäßig wartet.

Wer gar keinen Rauchmelder anbringt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Zudem haftet die Versicherung im Brandfall oft nicht oder kann die Leistungen kürzen. Tauscht man also das Gerät nicht aus und der Melder funktioniert nicht mehr oder es wird kein neuer Melder angebracht, kann das für weitreichende Probleme sorgen.

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  • Brandenburg Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2016/2021
  • Bremen Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2010/2016
  • Hamburg Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2006/2011
  • Mecklenburg-Vorpommern Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2006/2010
  • Sachsen Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2016/2024
  • Sachsen-Anhalt Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2009/2016
  • Baden-Württemberg Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2012/2015
  • Bayern Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2013/2018
  • Berlin Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2017/2021
  • Hessen Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2005/2015
  • NRW Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2013/2017
  • Schleswig-Holstein Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2005/2011
  • Thüringen Pflicht für Neu-/Bestandsbauten seit 2008/2019