Neue TÜV-Regel geplant: Was sich beim Verkauf von Gebrauchtwagen ändern soll

Die EU fordert die Einführung einer neuen TÜV-Regel, die beim Verkauf von Gebrauchtwagen gelten soll. Wer betroffen ist und womit Autobesitzer rechnen müssen.
Neue TÜV-Regel geplant: Was sich beim Verkauf von Gebrauchtwagen ändern soll
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Wer einen Gebrauchtwagen verkaufen möchte, muss damit rechnen, dass dieser Prozess innerhalb der EU bald komplizierter wird. Es wird nämlich eine neue TÜV-Regel gefordert, die im Rahmen der geplanten Altfahrzeug-Verordnung in Kraft treten soll. Ziel sei es, illegalen Export zu stoppen und auch die Umwelt besser zu schützen.

Wer also seinen Gebrauchtwagen veräußern möchte, soll künftig mit einem TÜV-Bericht oder auch einem Sachverständigen-Gutachten belegen, dass das Auto noch fahrtüchtig ist. Dieser Nachweis soll zwingend erforderlich sein, um den Wagen verkaufen, exportieren und ummelden zu können. Die strengere Regelung würde für Verkäufe im Internet gelten.

Neue TÜV-Regel geplant: Was sich beim Verkauf von Gebrauchtwagen ändern soll
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Die EU fordert eine neue TÜV-Regel beim Verkauf von Gebrauchtwagen

Wer sein Auto im Freundes- oder Familienkreis sowie mit einem Zettel an der Windschutzscheibe verkaufen möchte, muss die TÜV-Regel allerdings nicht beachten. Die Verhandlungen der Kommission sind momentan noch nicht abgeschlossen. Es gibt bereits erste Kritiker, die auf etwaige Probleme aufmerksam machen. Auch der ADAC hat „den Entwurf zur Altfahrzeug-Verordnung von Beginn an kritisch begleitet“, erklärte eine Sprecherin gegenüber der Presse.

Sollte der Gebrauchtwagen nicht mehr fahrtüchtig sein und als Altfahrzeug gelten, müsste er künftig „unverzüglich“ an einen Verwertungsbetrieb abgegeben werden. Der ADAC bemängelt, dass es sich um einen Eingriff in die Rechte der Besitzer handeln würde. Man solle auch weiterhin selbst entscheiden können, was mit dem Wagen passiert. „Statt Verbraucher zu schützen, wird der private Handel massiv eingeschränkt und das Geschäft großen Plattformen oder Händlern überlassen“, findet auch der Europaabgeordnete Volker Schnurrbusch. Ob die Neuerung tatsächlich wie geplant umgesetzt werden kann, ist momentan noch unklar.

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