Germanwings-Absturz: Angehörige der Opfer verklagen Deutschland

Der Absturz der Germanwings-Maschine in den Alpen riss 150 Menschen in den Tod. Elf Jahre später suchen Angehörige vor Gericht nach Antworten – und richten ihre Vorwürfe direkt an den deutschen Staat.
Germanwings-Absturz: Angehörige der Opfer verklagen Deutschland
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Im Jahr 2015 kam es in den französischen Alpen zu einem schweren Flugzeugabsturz. Der Co-Pilot Andreas Lubitz steuerte die Germanwings-Maschine gegen einen Berg. Das Flugzeug zerschellte und 150 Menschen kamen ums Leben. Dazu zählten 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder.

Es sind bereits 11 Jahre seit dem Unglück vergangen, doch es bleiben immer noch Fragen offen. Außerdem werden die Vorwürfe der Angehörigen immer lauter. Deshalb erheben sie nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Flugzeug war am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Lubitz führte den Absturz damals absichtlich herbei. Er schloss sich im Cockpit ein und übernahm das Steuer, als der Pilot die Toilette aufsuchte. Lubitz nutzte den Moment, um einen Sinkflug einzuleiten.

Gedenkstätte zum Germanwings-Absturz 2015
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Andreas Lubitz steuerte Germanwings-Maschine 2015 gegen einen Berg

Nach dem Unglück wurde bekannt, dass der Co-Pilot an Depressionen und Psychosen litt. Die Hinterbliebenen verlangen nun Schadensersatz in Höhe von bis zu 110.000 Euro. Sie werfen dem Bund vor, dass Lubitz nicht ausreichend überwacht wurde. Bei der flugmedizinischen Untersuchung hätte sein psychischer Zustand im Detail begutachtet werden müssen. Er hätte mit seinen Erkrankungen gar nicht fliegen dürfen. Die sogenannte Amtshaftung nach § 839 des BGB dient als Grundlage der Klage. Allerdings hat das Gericht Zweifel am Erfolg der Angehörigen.

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Mehr dazu: Neue Erkenntnisse zu Flug 4U9525: Ist Andreas Lubitz doch nicht am Germanwings-Absturz schuld?

Es kann nur zu einer Amtshaftung kommen, wenn der Bund auch wirklich verantwortlich ist. Allerdings kann dem Gericht zufolge auch die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht werden.Eine Klage gegen die Lufthansa, welche die Muttergesellschaft von Germanwings gewesen ist, wurde jedoch bereits abgewiesen. Damals wurde dieser Schritt damit begründet, dass die Überwachung die Aufgabe des Staates sei. Die Verhandlung soll am 28. August vor dem Landgericht Braunschweig stattfinden. Es gibt insgesamt 30 Klägerinnen und Kläger.

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