Falsches Etikett! Beliebter Chio-Dip wird zurückgerufen

Chio ruft einen seiner Dips zurück, weil bei einigen Produkten ein falsches Etikett angebracht wurde. Der Dip wurde bundesweit verkauft.
Falsches Etikett! Beliebter Chio-Dip wird zurückgerufen
picture alliance

Für viele gehört ein passender Dip zu Nachos und Chips einfach dazu, vor allem zu sportlichen Großereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer, die aktuell in Kanada, Mexiko und den USA läuft. Allerdings ruft aktuell Chio, und damit einer der bekanntesten Hersteller für Nachos und die dazugehörigen Dips, eines seiner Produkte zurück.

Dabei geht es um die Käse-Creme „Dip! Hot Cheese“ des Herstellers. Grund für den Rückruf ist ein falsches Etikett, das an einigen Gläsern angebracht wurde. Das kann vor allem für Allergikerinnen und Allergiker gefährlich sein.

Diese Chio-Produkte sind von dem Rückruf betroffen

Der Rückruf wurde proaktiv von der Intersnack Deutschland SE gestartet, nachdem das Produkt bundesweit vor allem bei Aldi verkauft wurde. Nachdem zunächst nur von wenigen Bundesländern die Rede war, wurde der Rückruf inzwischen auf alle 16 Bundesländer ausgeweitet. Statt des Etiketts für den Käse-Dip befinden sich auf den betroffenen Gläsern offenbar die Angaben für die Salsa-Soße. Diese Waren sind betroffen:

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  • Name: Chio „Dip! Hot Cheese“
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 06.12.2026
  • Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L: 06.12.2026, Uhrzeit 07:15 bis 10:27
  • Größe: 200 Gramm
Chio „Dip! Hot Cheese“ Rückruf
lebensmittelwarnung.de

Das können Betroffene tun

Wie genau es zu dem Etikettierungsfehler bei Chio kommen konnte, ist nicht bekannt. Da sich die Dips optisch klar unterscheiden, besteht zumindest kaum Verwechslungsgefahr. Durch die vertauschten Etiketten fehlt der Käse-Sauce allerdings ein wichtiger Hinweis auf das Allergen Milch.

Wer keine Milchallergie oder Milchunverträglichkeit hat, kann den Chio-Dip also trotz des Rückrufs bedenkenlos essen. Allergikerinnen und Allergiker sollten allerdings vorsichtig sein und die Waren über die Chio-Website über ein Kontaktformular melden.

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Allergenhinweise für verpackte Lebensmittel sind in der EU bereits seit November 2005 Pflicht. Seit Dezember 2014 wurde diese Pflicht zudem durch die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auf unverpackte Lebensmittel ausgeweitet, sodass Allergene längst auch in Bäckereien oder Restaurants ausgewiesen werden müssen.