Bald heißt es wieder „Süßes oder Saures?“. In wenigen Tagen ist Halloween und nicht nur Kinder freuen sich auf Kostümspaß und Partys. Doch nicht jeder Streich oder jede Verkleidung sind in der Nacht der Toten erlaubt. Auch an Halloween müssen sich kleine und große Fans an einige Regeln halten.
Beispielsweise sind bestimmte Kostüme verboten. Denn man darf sich weder als Polizist noch als Soldat verkleiden, wenn die Kostümierungen zu realistisch wirken. Auch Anscheinswaffen sind verboten. Wer dennoch mit einem solchen Accessoire erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem muss man am Steuer eines Autos immer erkennbar sein und darf keine Masken tragen. Sonst werden mindestens zehn Euro fällig.

Halloween-Streiche und Kostüme: Bis zu 10.000 Euro Strafe sind möglich
Am teuersten ist jedoch das Mitführen der Anscheinswaffen. Wird man erwischt, kann schonmal ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro drohen. Hat man also das richtige Outfit gefunden und ist schließlich bei der Party angelangt, heißt das aber immer noch nicht, dass auch jeder Streich erlaubt ist. Jemanden zu erschrecken oder Zahnpasta auf die Türklinke zu schmieren, zieht natürlich keine weiteren Konsequenzen nach sich.
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Wenn es aber um Sachbeschädigung geht, sieht die Lage anders aus. Als besonders beliebt gilt beispielsweise, das Einwickeln eines Autos in Toilettenpapier oder aber Eier gegen die Hauswand zu werfen. Was erstmal harmlos klingt, kann ein großes Ärgernis für die Besitzer nach sich ziehen. Wird das Auto bei dem Streich zerkratzt oder beschädigt, kann es schnell teuer werden. Gleiches gilt für die Hauswand oder die Fensterscheibe. Denn das Entfernen der rohen Eier kann einen erheblichen Aufwand bedeuten, für den der Verursacher aufkommen muss. Da es sich um ein absichtliches Vorgehen handelt, wird der Schaden auch nicht von der Versicherung übernommen.